(ots) - Bundestag ergänzt Katalog der förderfähigen
Investitionsprojekte
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den
Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
"Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes
zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der
Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in
Deutschland vollzogen.
Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen
Investitionsprojekte - im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen -
ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der
Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen
Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist
es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr,
der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war,
ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.
Den Kommunen wurde so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um
bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die
Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die
Länder bei der Umsetzung des Investitionsprogramms den Reigen der
förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorgaben einengen
und die Bemühungen des Bundes um mehr Flexibilität damit
konterkarieren."
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