PresseKat - Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Mainz

ID: 1215578

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Mainz - vom 21. Mai 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nicht diagnostizierte Aortendissektion nach Thoraxschmerzen, LG Mainz, Az.: 2 O 312/13

Chronologie:
Der Kläger stellte sich aufgrund von Thoraxschmerzen bei der Beklagten vor, wo u.a. ein EKG veranlasst wurde. Die Mediziner diagnostizierten sodann eine hypertensive Entgleisung. Eine vorliegende Aortendissektion mit beginnendem Perikarderguss wurde indes nicht festgestellt. Es wurde ein operativer Eingriff erforderlich.

Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat zu dem Vorfall ein internistisch-kardiologisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter fest, dass trotz der vertretbaren Initialdiagnose früher eine weitergehende Bildgebungsdiagnostik hätte veranlasst werden müssen. Als entstandener Gesundheitsschaden sei eine zeitliche Verzögerung der Operation eingetreten. Ob die weiteren vorgetragenen Gesundheitsschäden, wie Leistungsminderung, etc. auf die Fehlbehandlung zurückzuführen sind, bleibt im Ergebnis offen. Da eine gütliche Einigung nicht möglich war, hat das Gericht die Beklagte sodann verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 2.000,- Euro zu zahlen, sowie festgestellt, dass die Beklagte auch sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe.





Anmerkung von Ciper & Coll.:
Der Kläger hat nunmehr die Möglichkeit, aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen weiter gegen die Beklagte vorzugehen. Scheitern die Verhandlungen über eine Gesamtabfindung, käme es zu einem Folgeprozess vor demselben Gericht, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki heraus.

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Datum: 22.05.2015 - 10:50 Uhr
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