(ots) - Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die
Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit. Gesamtmetall-Präsident
Dr. Rainer Dulger lobt: "Mit dem Gesetz werden die Tarifeinheit und
das Prinzip 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag' endlich wieder
hergestellt."
Dulger sieht die geplante Anrufung des Bundesverfassungsgerichts
durch einige Gewerkschaften gelassen: "Wenn Spartengewerkschaften nun
Verfassungsklagen ankündigen, ist das ihr gutes Recht. Wir gehen
jedoch davon aus, dass sie damit keinen Erfolg in Karlsruhe haben
werden und das Tarifeinheitsgesetz Bestand hat. Gerade die
Spartengewerkschaften, die jetzt klagen wollen, haben sich doch in
der Vergangenheit trotz der bestehenden Tarifeinheit gegründet,
etabliert und Arbeitskämpfe geführt. Es macht den Eindruck, als dass
es hier in erster Linie um eigene Macht- und Organisationsinteressen
geht."
Eine gesetzliche Regelung haben Arbeitgeber und Gewerkschaften
gemeinsam gefordert, nachdem das Bundesarbeitsgericht 2010 nach 60
Jahren seine Rechtsprechung überraschend geändert hat. "Mit dem
Gesetz wird lediglich die jahrzehntelang geltende Praxis wieder
hergestellt", so der Metall-Arbeitgeberpräsident. Ohne Tarifeinheit
sei das System der Flächentarifverträge in Gefahr, wenn trotz
gültiger Tarifverträge, Spartengewerkschaften jederzeit einen Betrieb
durch Arbeitskampfmaßnahmen lahmlegen könnten.
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Daniel Kölle
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