(ots) - Zu den Vorwürfen der Misshandlung von Flüchtlingen
durch die Bundespolizei in Hannover erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrecht empfiehlt, eine
unabhängige Kommission oder einen Untersuchungsausschuss des
Bundestages zur Aufklärung der Misshandlungen oder sogar Folterungen
einzusetzen. Dieses Gremium sollte vor allem die strukturellen
Ursachen analysieren, die dazu geführt haben, dass es offensichtlich
über einen längeren Zeitraum wiederholt zu schwerwiegenden,
rassistisch motivierten Misshandlungen kommen konnte, die zudem
folgenlos geblieben sind.
Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, alle Maßnahmen zu
treffen, damit seine Beamten weder gegen das Folter- und
Misshandlungsverbot noch gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
Angesichts des Ausmaßes und der Umstände der jetzt bekannt gewordenen
Vorfälle genügt es nicht, nur die beteiligten Beamten straf- und
disziplinarrechtlich zu verfolgen. Vielmehr muss zugleich überprüft
werden, wie rechtliche Vorgaben für das Handeln der Polizei, deren
Ausbildung, Handlungsroutinen und Führungsverhalten sowie
Beschwerdewege für Beamte und Betroffene verändert werden müssen, um
derartige Fälle in Zukunft auszuschließen - in Hannover und in allen
anderen Dienststellen der Bundespolizei."
Hintergrundinformationen:
Studie: "Racial Profiling" - Menschenrechtswidrige
Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz
http://ots.de/LHySj
Policy Paper: Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen - Eckpunkte
für ihre Ausgestaltung http://ots.de/RtuIV
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil 0160 966 500 83
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