(ots) - Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. Mai 2015 in
Berlin mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur
Zwangs-Tarifeinheit verabschiedet hat, kündigte der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt umgehend Verfassungsklage in
Karlsruhe an. Der dbb Chef weiter: "Ein schwarzer Tag für die
Grundrechte. Wenn die Abgeordnetenmehrheit die Koalitionsfreiheit der
Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des
Bundesverfassungsgerichts diese Rolle übernehmen. Die heute
beschlossene Regelung verstößt gegen das Grundgesetz, zerstört den
Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in Deutschland in einen
harten Konkurrenzkampf. Ãœber die drohenden praktischen Probleme bei
der Umsetzung eines solchen Gesetzes will ich gar nicht reden. Wer
ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeiten und auf welcher
rechtlichen Grundlage? Wer definiert die Betriebsmehrheit, zu welchem
Stichtag? Alles ungeklärt. Die Bundesregierung stellt die deutschen
Arbeitsgerichte vor unlösbare Aufgaben und bedroht die Existenz der
Berufsgewerkschaften. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen."
Klaus Dauderstädt forderte Bundespräsident Joachim Gauck nochmals
auf, vor der Unterzeichnung des Gesetzes sorgfältig die von der
übergroßen Mehrheit der Verfassungsrechtler und Gewerkschafter seit
Monaten vorgebrachten Bedenken gegen eine gesetzlich erzwungene
Tarifeinheit zu prüfen: "Wir sind seit Jahrzehnten gut damit
gefahren, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Angelegenheiten im
Rahmen der Tarifautonomie selber regeln. Im Koalitions- und
Arbeitskampfrecht hat der Gesetzgeber nichts zu suchen."
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka(at)dbb.de