(ots) - Der NABU hat den Beschluss der Umweltminister der
Länder zur Freigabe des sogenannten "Neuen Helgoländer Papiers"
begrüßt. Damit erhalten Windkraftplaner von nun an in Deutschland
mehr Planungssicherheit bei der Anlage von Windkraftanlagen in der
Nähe von sensiblen Vogelvorkommen. Im Papier geregelt sind die
empfohlenen Mindestabstände zwischen den Anlagen und seltenen Arten,
wie etwa Schreiadlern, Rotmilanen oder Schwarzstörchen.
Die Minister beendeten damit auf der Umweltministerkonferenz im
oberfränkischen Kloster Banz einen langjährigen Diskussionsprozess.
"Bislang gab es immer wieder gravierende Versäumnisse bei der Wahl
von Standorten und der Umsetzung einzelner Projekte. Wir freuen uns,
dass nun endlich Politik, Windkraftplaner und Naturschützer eine vor
Gericht belastbare Grundlage haben. So können Konflikte zwischen
Windkraft und Vogelschutz künftig gelöst werden - ein wichtiger
Schritt auf dem Weg hin zu einer naturverträglichen Energiewende",
sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Das "Neue Helgoländer Papier" spiegelt den neuesten Stand der
Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und
stellt damit auch die fachliche Messlatte für die
Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Die Empfehlungen
waren bereits vor zwei Jahren von der Länderarbeitsgemeinschaft der
staatlichen Vogelschutzwarten erarbeitet und seither diskutiert
worden. Mit der heutigen Entscheidung endet dieser langwierige
Prozess, in dessen Verlauf Naturschützer eine politische Aufweichung
der wissenschaftlich begründeten Abstandsempfehlungen befürchtet
hatten. "Dieser Weg war ausgesprochen zäh. Doch er hat dazu geführt,
dass das Papier nun von höchster politischer Ebene beschlossen wurde.
In der Praxis wird ihm das ein besonderes Gewicht verleihen", so
Miller weiter.
Das ursprüngliche "Helgoländer Papier" war bereits 2007 durch die
Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten
veröffentlicht worden. Immer wieder wurde seither in strittigen
Fällen seine Gültigkeit als fachliche Messlatte von Gerichten
bestätigt. Das aktuelle Papier ist eine aktualisierte Version der
Abstandsempfehlungen. Sie enthält bei vielen Arten eine fachlich gut
begründete Reduzierung der Abstandsempfehlung, beim Rotmilan hingegen
jetzt einen vergrößerten Mindestabstand auf aktuell 1.500 Meter
(vorher 1.000 Meter).
Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windkraft
sowohl an Land wie auf dem Meer, weist jedoch auf gravierende
Versäumnisse bei der Standortwahl und der Umsetzung einzelner
Projekte hin. Trotz aller Bekenntnisse der Branche ist wiederholt
festzustellen, dass Naturschutzbelange nicht in ausreichendem Maße
berücksichtigt und auch höchst kritische Projekte realisiert werden.
Das neue Papier ermöglicht Windkraftplanern von vornherein kritische
Standorte auszuschließen, um spätere Bauverzögerungen oder
Fehlinvestitionen zu vermeiden und trägt damit zu einer größeren
Planungssicherheit und einer Beschleunigung der Energiewende bei.
Das "Neue Helgoländer Papier" ab dem 26. Mai zum Download zu
finden unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneue
rbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html Es wird in Kürze
in der Fachzeitschrift des Deutschen Rats für Vogelschutz "Berichte
zum Vogelschutz" und auf der Webseite der staatlichen
Vogelschutzwarten (www.vogelschutzwarten.de) publiziert.
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