(ots) - Reporter ohne Grenzen hat vor negativen
Auswirkungen der geplanten Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Die von der Bundesregierung
vorgesehene anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet nach
Auffassung der Organisation ungeachtet der vorgesehenen
Einschränkungen einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit.
"Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von
Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer
Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern", sagte
ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. "Informanten, die
Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem
aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der
Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom
gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der
anlasslosen Datenspeicherung verabschieden."
Im Vergleich zu dem 2010 vom Bundesgesetz gekippten früheren
Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht der jetzige Entwurf
(http://t1p.de/iw5i) zwar mehrere Einschränkungen vor. Diese laufen
aber weitgehend ins Leere: Dass die Daten von Journalisten zwar nicht
verwertet, aber gespeichert werden sollen, dürfte nicht nur technisch
schwer umsetzbar sein (http://t1p.de/wpm5), sondern öffnet auch
übereifrigen Ermittlern Tür und Tor. Politische Forderungen nach dem
Zugriff auf solche Daten dürften nur eine Frage der Zeit sein.
Abzuwarten bleibt ferner, wie die Koalition sicherstellen will, dass
freie Journalisten in gleicher Weise wie ihre festangestellten
Kollegen vom geplanten Schutz für Berufsgeheimnisträger profitieren.
Problematisch am den Plänen der Bundesregierung ist auch das
Vorhaben, einen Straftatbestand der "Datenhehlerei" für Beschaffung,
Überlassung oder Verbreitung nicht allgemein zugänglicher Daten
einzuführen. Auch wenn er in erster Linie auf den Handel
beispielsweise mit gestohlenen Identitätsdaten zielt, droht er für
Journalisten und ihre Informanten Rechtsunsicherheit zu schaffen und
dadurch abschreckend zu wirken (http://t1p.de/um8w).
MASSNAHME MIT FRAGLICHEM NUTZEN
ROG kritisiert eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten
seit Jahren als Gefahr für den Informantenschutz und deshalb als
abschreckend für potenzielle Hinweisgeber, die für Journalisten
unerlässlich beim Aufdecken von Missständen sind. Zugleich ist der
Nutzen der Maßnahme überaus fraglich: Aktivisten haben aus Daten des
Bundeskriminalamts errechnet, dass die Vorratsdatenspeicherung von
Verkehrsdaten die durchschnittliche Aufklärungsrate von Straftaten
bestenfalls um 0,006 Prozentpunkte erhöht (http://t1p.de/c86x, Seite
31 f.).
ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren
deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein
"System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von
Verkehrsdaten" in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen
(http://t1p.de/ewvy). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der
Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in
der Kommunikationsüberwachung, die ROG im Jahr 2013 zusammen mit mehr
als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in
Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige
Gesetze betrachtet (http://t1p.de/ut2t).
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