(ots) -
Es gibt schönere Beschäftigungen als die jährliche
Steuererklärung. Doch wer akribisch ist und seine jährlichen Ausgaben
bei der Steuerklärung angibt, kann sich einen großen Teil der
Ausgaben vom Finanzamt zurückholen. Das gilt auch für die Kosten
eines Minijobbers im Privathaushalt. Welche Unterlagen Arbeitgeber
für die Einreichung der Steuererklärung benötigen, zeigt ein neuer
Erklärfilm der Minijob-Zentrale.
Waschen, Putzen, Rasenmähen - als Gärtner, Putzhilfe oder
Babysitter unterstützen Minijobber ihre Arbeitgeber bei zahlreichen
Tätigkeiten in Haus und Garten. Zum 31. Mai heißt es nun:
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt bei der
Einkommensteuererklärung berücksichtigen und bares Geld sparen.
Mit bewegten Bildern zu mehr Durchblick im Steuer-Dschungel
Für alle, denen es vor der Steuererklärung graust, hat die
Minijob-Zentrale einen Erklärfilm produziert, der Schritt für Schritt
zeigt, wie die Einreichung der Unterlagen funktioniert und was zu
beachten ist. Der Film schafft das Kunststück, in zwei Minuten durch
die verschiedenen Schritte der Steuererklärung zu führen, die nötig
sind, um die Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer abzusetzen.
So viel können Arbeitgeber sparen
20 Prozent der Kosten für ihren Minijobber im Privathaushalt - bis zu
510 Euro im Jahr - können Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Wie
groß die Ersparnis genau ist, berechnet der kostenlose
Haushaltsscheck-Rechner (http://ots.de/sW5j5) der Minijob-Zentrale.
Den Erklärfilm zur Steuererklärung finden Sie auf
www.minijob-zentrale.de oder auf YouTube
(https://www.youtube.com/watch?v=IFau_C3vUPI).
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Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für
Minijobs in Deutschland. Sie bietet unter www.minijob-zentrale.de ein
umfassendes Service- und Informationsangebot.
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