PresseKat - Gewusst wie: Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen / Erklärfilm zeigt: So machen Arbe

Gewusst wie: Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen / Erklärfilm zeigt: So machen Arbeitgeber die Kosten für ihren Minijobber im Privathaushalt bei der Steuererklärung geltend (VIDEO)

ID: 1216527

(ots) -
Es gibt schönere Beschäftigungen als die jährliche
Steuererklärung. Doch wer akribisch ist und seine jährlichen Ausgaben
bei der Steuerklärung angibt, kann sich einen großen Teil der
Ausgaben vom Finanzamt zurückholen. Das gilt auch für die Kosten
eines Minijobbers im Privathaushalt. Welche Unterlagen Arbeitgeber
für die Einreichung der Steuererklärung benötigen, zeigt ein neuer
Erklärfilm der Minijob-Zentrale.

Waschen, Putzen, Rasenmähen - als Gärtner, Putzhilfe oder
Babysitter unterstützen Minijobber ihre Arbeitgeber bei zahlreichen
Tätigkeiten in Haus und Garten. Zum 31. Mai heißt es nun:
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt bei der
Einkommensteuererklärung berücksichtigen und bares Geld sparen.

Mit bewegten Bildern zu mehr Durchblick im Steuer-Dschungel

Für alle, denen es vor der Steuererklärung graust, hat die
Minijob-Zentrale einen Erklärfilm produziert, der Schritt für Schritt
zeigt, wie die Einreichung der Unterlagen funktioniert und was zu
beachten ist. Der Film schafft das Kunststück, in zwei Minuten durch
die verschiedenen Schritte der Steuererklärung zu führen, die nötig
sind, um die Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer abzusetzen.

So viel können Arbeitgeber sparen

20 Prozent der Kosten für ihren Minijobber im Privathaushalt - bis zu
510 Euro im Jahr - können Arbeitgeber von der Steuer absetzen. Wie
groß die Ersparnis genau ist, berechnet der kostenlose
Haushaltsscheck-Rechner (http://ots.de/sW5j5) der Minijob-Zentrale.

Den Erklärfilm zur Steuererklärung finden Sie auf
www.minijob-zentrale.de oder auf YouTube
(https://www.youtube.com/watch?v=IFau_C3vUPI).

Einfach. Informieren. Anmelden.

Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für
Minijobs in Deutschland. Sie bietet unter www.minijob-zentrale.de ein




umfassendes Service- und Informationsangebot.



Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale

Pressesprecher
Dr. Wolfgang Buschfort
Pieperstraße 14 - 28
44789 Bochum
Tel. 0234 304 - 82050
Fax 0234 304 - 82060
presse(at)kbs.de
www.kbs.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  BA-Presseinfo Nr. 20: Gemeinsam am Arbeitsmarkt in Europa mehr erreichen - Working together for a stronger European labour market  Fachkräftemangel in Europa
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 26.05.2015 - 12:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1216527
Anzahl Zeichen: 2456

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bochum



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gewusst wie: Kosten für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen / Erklärfilm zeigt: So machen Arbeitgeber die Kosten für ihren Minijobber im Privathaushalt bei der Steuererklärung geltend (VIDEO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Minijob-Zentrale (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Minijob-Zentrale