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Aktienrückkauf/Hauptversammlung
Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
Die 16. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG,
1029 Wien, Untere Donaustraße 21 hat am 26. Mai 2015 den folgenden
Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6. gefasst:
"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu
erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt
- eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %
Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben
darf, die Ermächtigung von einschließlich 28.11.2015 bis
einschließlich 27.05.2018, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien
gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 7,00
und höchstens EUR 20,00 je Stückaktie erworben werden dürfen. Die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von
Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§
66 AktG). Die gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG
erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats
innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung der Ermächtigung auf andere
Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert
werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder
des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für
Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der
Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen
oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption
(Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand
wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit
Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien einzuziehen, und
der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller(at)uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations(at)uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch