Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Neubrandenburg - vom 26. Mai 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Bauchdeckenabszess nach Staphylococcus-Infektion, LG Neubrandenburg, Az.: 4 O 393/14
Chronologie:
Die Beklagte befand sich aufgrund akuter abdominaler Symptomatik während bestehender Schwangerschaft in stationärer Behandlung bei der Beklagten. Dabei zog sie sich eine Keiminfektion zu. Sie wirft der Beklagten u.a. eine Verletzung der Hygienevorschriften sowie eine verspätete Immunisierung mit Rhophylac vor.
Verfahren:
Das Landgericht Neubrandenburg hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage bereits im ersten mündlichen Termin den Parteien angeraten, sich gütlich zu einigen. Der Vergleichsvorschlag umfasst eine Pauschalabgeltung von 10.000,00 Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur in relativ seltenen Fällen verzichten Gerichte in Arzthaftungsprozessen auf die Einholung von fachmedizinischen Sachverständigengutachten, so wie hier. Stellt sich die Sach- und Rechtslage jedoch eindeutig dar, bietet sich damit aus prozessökonomischen Gründen der Abschluss eines Vergleiches an, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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