PresseKat - WDR-Stellungnahme zu "Gottschalk live"

WDR-Stellungnahme zu "Gottschalk live"

ID: 1217166

(ots) - Die Geschäftsleitung des WDR hat die vor ihrer
Amtszeit liegenden Vorgänge zur Produktion des Formats "Gottschalk
live" aus den Jahren 2011 und 2012 sorgfältig überprüft. Demnach
stellt sich die Faktenlage wie folgt dar:

Im Jahr 2011 hat die Degeto für die ARD-Werbegesellschaften mit
der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment einen Vertrag über
die Produktion des Formats "Gottschalk live" mit Thomas Gottschalk
als Moderator abgeschlossen. Grundlage für diesen Vertrag war eine
von der Grundy Light Entertainment und der WDR mediagroup
unterzeichnete Absichtserklärung.

Es wurde ein Honorar für Thomas Gottschalk vereinbart, das aus
Sicht der damals Beteiligten seiner Bekanntheit und seinem Marktwert
als einer der beliebtesten Moderatoren in Deutschland und der
exklusiven Zusammenarbeit Rechnung trug. Das Format "Gottschalk live"
lief im werbe-finanzierten Vorabend des Ersten und wurde
ausschließlich über Werbeeinnahmen finanziert. Es wurde kein
Gebührengeld ausgegeben. Folglich war auch keine Gremienzustimmung
einzuholen, denn es bestand keine finanzielle Verpflichtung der
Landesrundfunkanstalten, sondern der Werbetöchter.

Bestandteil des Produktionsvertrags mit Grundy Light Entertainment
war ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines nicht hinreichenden
Erfolgs des Formats, wie es branchenüblich war. Den Beschluss, von
diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, fassten die
ARD-Intendantinnen und Intendanten nach sorgfältiger Prüfung durch
die Fernsehprogrammkonferenz und die Programmdirektion Erstes
Deutsches Fernsehen am 18. April 2012. Für den Fall der Ausübung des
Sonderkündigungsrechts sah der Vertrag die Übernahme der sogenannten
Abbruchkosten vor. In diesen Abbruchkosten, die die Werbetöchter der
Landesrundfunkanstalten übernommen haben, war die Fortzahlung des




Honorars des Moderators bis zum Ende der Vertragszeit enthalten.

Bei den Vertragsverhandlungen mit Grundy Light Entertainment im
Jahr 2011 gab es zunächst Überlegungen, dass Thomas Gottschalk für
die Moderation von zwei zusätzlichen Primetime-Shows für das Erste
ein zusätzliches Honorar erhalten sollte. Anders als von der AG DOK
dargestellt, sind diese Ãœberlegungen jedoch nicht weiter verfolgt und
somit auch nicht Gegenstand eines Vertrages geworden. Vereinbart
wurde im Produktionsvertrag vielmehr, dass Thomas Gottschalk bei
einem vorzeitigen Ende des Formats im Rahmen des für "Gottschalk
live" vereinbarten Honorars und des vereinbarten Vertragszeitraums
bis Ende 2012 für die Moderation von anderen Shows ohne zusätzliches
Honorar zur Verfügung steht.

Nach Auskunft der damals Beteiligten ist es jedoch in der kurzen
Zeitdauer nach dem vorzeitigen Ende von "Gottschalk live" und dem
Ende des Vertrags nicht gelungen, ein dem ehemaligen "Wetten
dass"-Moderator entsprechend angemessenes Show-Format zu entwickeln
und zu produzieren. Dessen Produktion hätte im Übrigen dann auch mit
Gebührengeld finanziert werden müssen. Alternativ hätte es nur die
Möglichkeit gegeben, Thomas Gottschalk ein bestehendes Format
moderieren zu lassen. Dies hätte wiederum Ausfallhonorare für andere
Modera-toren zur Folge gehabt. Zudem stieg Thomas Gottschalk
unmittelbar nach dem Ende von "Gottschalk live" als Juror bei der
RTL-Sendung "Supertalent" ein.

Aus Sicht der damals Verantwortlichen war es daher die
ökonomischste Lösung, von der Moderation weiterer Formate durch
Thomas Gottschalk Abstand zu nehmen.

Zu konkreten Summen über Honorare oder Produktionskosten darf die
aktuelle Geschäftsleitung keine Angaben machen. Diese sind Teil der
Verschwiegenheitsklausel bei Verträgen mit externen Produzenten, an
die der WDR gebunden ist.



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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Stefan Wirtz
Unternehmenssprecher
Telefon 0221 220 7100
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Datum: 27.05.2015 - 14:05 Uhr
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