(PresseBox) - Der Vorstand der Biofrontera AG hat am 23. April 2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 22.196.570,00 um bis zu EUR 2.173.913,00 auf bis zu EUR 24.370.483,00 im Wege einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.173.913 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 ("Neue Aktien") zu erhöhen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 23. April 2015). Die Neuen Aktien wurden den Aktionären zum Bezug und Mehrbezug angeboten. Neue Aktien, die weder im Rahmen des Bezugsrechts noch im Rahmen des Mehrbezugs erworben wurden, wurden ausgewählten Investoren zum Erwerb im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Gemäß heutiger Auswertung wurden Stück 1.377.272 der Neuen Aktien platziert. Der Emissionserlös beträgt rund EUR 3.1 Mio. (netto).
Der Emissionserlös wird für die vor der Einreichung des Zulassungsantrages für Biofronteras Medikament Ameluz fällig werdende "PDUFA Fee" in Höhe von US$ 2,335 mio verwandt. Diese Gebühr wird kleinen Unternehmen bei ihrer ersten Einreichung normalerweise erlassen, in diesem Jahr hat die amerikanische Zulassungsbehörde FDA jedoch bisher keinen Prozess zur Bearbeitung der Anträge installiert. Nach Bearbeitung von Biofronteras Antrag wird die Summe voraussichtlich zurückerstattet. Die verbleibende Summe soll in den normalen Geschäftsbetrieb einfließen.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611