PresseKat - Wiedereinstieg in den Beruf nach langer Krankheit: Miteinander anstattübereinander sprechen / Beruf

Wiedereinstieg in den Beruf nach langer Krankheit: Miteinander anstattübereinander sprechen / Berufliche Wiedereingliederung als Pflicht für Arbeitgeber / Individuelle Hilfe für kranke Mitarbeiter

ID: 1217651

(ots) - Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche
Wiedereingliederung, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten länger als
sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Doch oft sieht die
Realität anders aus: "Unsere Erfahrung zeigt, dass die Möglichkeit,
sich bei der Wiedereingliederung unterstützen zu lassen, von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wenig genutzt wird", fasst Kathrin
Böing, Bereichsleiterin Versorgungsmanagement bei TÜV Rheinland, ihre
Erfahrung aus der Betreuung von Unternehmen zusammen.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit 2004
gesetzlich vorgeschrieben. Es verpflichtet Arbeitgeber, sich
frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter
zu kümmern. Ziel ist es zu klären, welche Anpassungen im Unternehmen
möglich sind, um einen gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeiter
weiter zu beschäftigen. Arbeitnehmern hilft das BEM, nach einer
langen Erkrankung wieder in den Beruf einzusteigen oder bei
bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen mit der veränderten
beruflichen Situation umzugehen. Die Entscheidung, dieses Angebot
anzunehmen, liegt allein beim Betroffenen. Für jeden muss eine
individuelle Lösung gefunden werden, die seinen Möglichkeiten und den
Gegebenheiten am Arbeitsplatz entspricht.

Die Verantwortung für das BEM liegt beim Arbeitgeber, auch wenn er
die Durchführung an einen externen Dienstleister wie TÜV Rheinland
delegiert. Voraussetzungen für die erfolgreiche Eingliederung sind
der Aufbau von Akzeptanz und Vertrauen, die Kommunikation miteinander
und nicht übereinander sowie die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Berater von TÃœV Rheinland unterliegen bei der Betreuung eines BEM der
Schweigepflicht. Daher sind Arbeitnehmer oft bereit, ihnen gegenüber
über Diagnosen zu sprechen und nicht nur die gesundheitlichen
Einschränkungen zu benennen. Das erleichtert es, Maßnahmen zur




Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen zu
definieren. "Gemeinsames Ziel ist es, dass Arbeitnehmer nach ihrer
Erkrankung rasch und dauerhaft in den Beruf zurückkehren können.
Dadurch entsteht für Unternehmen und Mitarbeiter eine
Win-Win-Situation", so Böing.

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Datum: 28.05.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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