(ots) - Ob edles Designer-Sofa, Bücherregal oder
maßgeschneiderte Einbauküche: Viele Möbelhäuser verlangen bei der
Bestellung einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung. Aber das ist für
die Kunden riskant. "Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet und die
Ware nicht mehr liefern kann, ist das Geld ganz oder mindestens zum
Teil verloren", warnt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V
Versicherung. Er rät deshalb, möglichst nicht mehr als 20 Prozent im
Voraus zu bezahlen. Denn 2014 mussten immerhin mehr als 100
Möbelhändler ihre Pforten schließen.
Für viele Deutsche ist es selbstverständlich, die Möbel schon vor
Lieferung oder Einbau anzuzahlen. Doch dazu sind sie gesetzlich nicht
verpflichtet. "Laut Bürgerlichem Gesetzbuch müssen Kunden die Ware in
der Regel nicht bezahlen, bevor sie da ist", so R+V-Experte Rempel.
Die Praxis sieht allerdings oft anders aus. Die Möbelhändler wollen
sich davor schützen, dass sie auf der extra bestellten oder
angefertigten Ware sitzen bleiben und verlangen entsprechende
vertragliche Sicherheit. Doch damit wälzen sie das Risiko auf die
Kunden ab.
Für die Käufer ist es daher am besten, gar keine Anzahlung zu
leisten. Wenn der Verkäufer jedoch darauf besteht, sollte diese nicht
zu hoch ausfallen. "Je nachdem, ob es sich um eine einfache
Bestellung oder eine Maßanfertigung handelt, sind 10 bis 20 Prozent
normalerweise ausreichend", sagt Michael Rempel vom R+V-Infocenter.
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