(ots) - Als möglicherweise bahnbrechend begrüßt der
Paritätische Wohlfahrtsverband den Beschluss des Sozialgerichts
Gotha, das die bestehenden Sanktionsregelungen in Hartz IV für
verfassungswidrig hält und daher in dieser Frage am Mittwoch das
Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Der Verband fordert die
Abschaffung der Sanktionen und eine arbeitsmarktpolitische Offensive
zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.
"Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für
Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden
Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und
Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das
Recht auf Sanktionen verwirkt", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Angesichts
einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer
Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht
länger zu rechtfertigen. "Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine
echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos,
sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich
keinesfalls um eine Petitesse", betont Schneider. "Hier werden
Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt."
Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und
einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. "Statt sinnlose Sanktionen
brauchen wir eine arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen
echte Perspektiven eröffnet", fordert Schneider. Notwendig seien eine
neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche Aufstockung des
Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration
Langzeitarbeitsloser. "Wir brauchen insbesondere mehr
Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit längerfristiger
Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung",
so Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines
zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um
ein entsprechendes Hilfsangebot zu finanzieren.
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