(ots) - Die Schweizer Finanzbehörden weisen den Vorwurf
zurück, ausländische Steuersünder im Internet an den Pranger zu
stellen. Die Veröffentlichung sei gesetzlich als letztes Mittel
vorgeschrieben, damit Betroffene ihr rechtliches Gehör wahrnehmen
könnten, sagte Thierry Li-Marchetti von der Eidgenössischen
Steuerverwaltung dem Nachrichtenmagazin Focus.
Bei Amtshilfeersuchen aus dem Ausland würden "Informationsinhaber"
wie Banken und Treuhänder um Kontaktaufnahme zu den Betroffenen
gebeten. "Wenn dies nicht möglich ist, dann fragen wir die ersuchende
Behörde nach der Bewilligung, sie direkt im Ausland kontaktieren zu
dürfen. Erst wenn dies abgelehnt oder unmöglich ist, werden die
betroffenen Personen mittels Publikation im Bundesblatt informiert."
Die Schweiz hat dem Focus-Bericht zufolge 2014 mit 2791 Fällen
doppelt so viele Amtshilfeersuchen aus dem Ausland erhalten wie in
den beiden Vorjahren.
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