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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)
EINBERUFUNG DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE Wir
laden hiermit unsere Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre ein
zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der Ottakringer
Getränke AG am Freitag, dem 26. Juni 2015, um 14.00 Uhr, in 1160
Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem
Gerstenboden der Brauerei. Zutritt zur gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre wird ausschließlich den Vorzugsaktionären gewährt.
Stammaktionäre werden erst zu der um 15.00 Uhr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingelassen.
Tagesordnung Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der
Satzung in § 4 Abs 1 und § 24 Abs 4 sowie Änderung durch ersatzlose
Löschung von § 25 und Neubezeichnung der bisherigen §§ 26, 27 und 28
durch die Neubezeichnung § 25, § 26 und § 27
UNTERLAGEN ZUR GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 5. Juni 2015 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com
zugänglich: -Beschlussvorschlag zum einzigen Punkt der Tagesordnung,
-Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
-Formular für die Erteilung einer Vollmacht, -Formular für den
Widerruf einer Vollmacht, -vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER VORZUGSAKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Vorzugsaktionäre
Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5. Juni 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Adresse 1160 Wien,
Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Vorzugsaktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Vorzugsaktionären zu der Tagesordnung
Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni 2015 der Gesellschaft
entweder per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien,
Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
Alexander Tesar, oder per E-Mail
alexander.tesar(at)ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Auskunftsrecht Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitge-recht vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre in
Textform an den Vor-stand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per
E-Mail alexander.tesar(at)ottakringerkonzern.com übermittelt werden.
Anträge in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Jeder
Vorzugsaktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
Anträge zu stellen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Vorzugsaktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ottakringerkonzern.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER
VORZUGSAKTIONÄRE Die Berechtigung zur Teilnahme an der gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und
der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Vorzugsaktionär ist und dies
der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 23. Juni 2015 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder
Boten: Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.H. Herrn Mag.
Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43 (1)
8900 500 - 63 Per E-Mail: anmeldung.ottakringer(at)hauptversammlung.at;
wobei die Depotbestäti¬gung in Text-form, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: -Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), -Angaben über
den Vorzugsaktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, -Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Vorzugsaktionärs sowie die Be-zeichnung der Gattung oder der
Wertpapierkennnummer; Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, -Depotnummer
bzw. eine sonstige Bezeichnung, -Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
16. Juni 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegen¬genommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Vorzugsaktionär, der zur
Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Vorzugsaktionärs an der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Vorzugsaktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post
oder Boten: Ottakringer Getränke AG Investor Relations z.H. Herrn
Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per Telefax: +43
(1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer(at)hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am
Tag der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 25. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in
2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält derzeit keine eigenen Aktien. 1.154 Stück Vorzugsaktien sind gem
§ 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien in der gesonderten Versammlung der
Vorzugsaktionäre beträgt demzufolge 425.398 Stück. Die
Vorzugsaktionärinnen und Vorzugsaktionäre werden gebeten bei der
Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ab 13.30 Uhr.
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz(at)ottakringerkonzern.com
Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner(at)ottakringerkonzern.com
Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Ottakringer Getränke AG
Ottakringer Platz 1
A-1160 Wien
Telefon: +43 1 49100- 0
FAX: +43 1 49100- 2613
WWW: www.ottakringerkonzern.com
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032, AT0000758008
Indizes: Standard Market Auction, other securities.at
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch