(ots) - Die Europäische Kommission hat heute die Eröffnung
eines Ermittlungsverfahrens gegen Solarimporte aus Taiwan und
Malaysia bekannt gegeben (Amtsblatt der Europäischen Union L 132/15).
Bei diesen Importen besteht der Verdacht, dass sie in Teilen
ursprünglich aus China stammen und somit einem Zoll gegen Dumping und
illegalen Subventionen unterliegen. Zukünftig werden alle
importierten Solarzellen und -module aus Taiwan und Malaysia bei
ihrer Einfuhr in die EU registriert, so dass auch nachträglich noch
Zölle in Höhe von rund 50 Prozent darauf erhoben werden können.
Die europäische Herstellerinitiative EU ProSun begrüßt den Schritt
der Europäischen Kommission. Milan Nitzschke, Präsident von EU
ProSun: "Chinesische Solarhersteller umgehen die Antidumpingmaßnahmen
der EU, indem sie ihre Waren vor dem Transport nach Europa in andere
Länder bringen und damit die Angabe des Herkunftslandes fälschen. Das
ist Zollbetrug und muss gestoppt werden." Europäische Solarhersteller
würden durch dieses fortgesetzte Dumping massiv geschädigt.
Zahlreiche EU-Firmen mussten deswegen bereits ihre Produktion
schließen. Die Summe der durch diese Praktiken verursachten
Zollhinterziehung beziffert EU ProSun auf bisher rund 500 Millionen
Euro, die der EU und ihren Mitgliedsstaaten entgangen sind.
Europäische Zollämter haben nach Medienberichten bereits Ermittlungen
begonnen, um einen Teil dieser Summe nachträglich zu erheben. Die
Einleitung des Antiumgehungsverfahrens soll diese Art des
Zollbetruges zukünftig bereits im Vorhinein unterbinden.
Solarhersteller in Taiwan und Malaysia, die sich nicht an der
chinesischen Zollumgehung beteiligen, können von den Zollmaßnahmen
ausgenommen werden. Nitzschke: "Es geht ausdrücklich um chinesische
Dumpingimporte, deren Zollumgehung über Taiwan und Malaysia gestoppt
werden soll, nicht um Produkte, die tatsächlich in Taiwan und
Malaysia hergestellt worden sind. Diese sollen weiterhin zollfrei
eingeführt werden." Unternehmen, deren Produkte regulär in Taiwan und
Malaysia produziert werden, sind daher aufgefordert, sich bei der
Europäischen Kommission zu melden und eine Befreiung von den
Zollmaßnahmen zu beantragen. Die EU Kommission hat hierfür eine Frist
bis Anfang Juli gesetzt.
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