(ots) -
- 80 Prozent der Fahrradfahrer kennen nicht alle Verkehrsregeln.
- Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung riskieren auch
Radfahrer Strafen.
Aus dem Gefühl heraus haben es andere Verkehrsteilnehmer bereits
vermutet: Manche Fahrradfahrer kennen nicht alle Verkehrsregeln. Wie
eine repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt jetzt
ergab, sitzen gerade einmal 20 Prozent der deutschen Radfahrer in
Sachen Straßenverkehrsordnung (StVO) fest im Sattel: Sie kennen nach
eigener Aussage alle Regeln. 68 Prozent geben an, über die meisten
Regeln Bescheid zu wissen - 12 Prozent hingegen sagen, sie müssten
ihre Regelkenntnisse auffrischen.(1) CosmosDirekt gibt Starthilfe und
hat wichtige Fakten zusammengestellt.
Den richtigen Weg wählen
Viele Wege führen nach Rom, doch nur einer führt den Radfahrer
ordnungsgemäß an sein Ziel. Zeigen blaue runde Schilder einen Radweg
an, ist seine Benutzung Pflicht. Nur Kinder bis zum 8. Lebensjahr
müssen auf dem Gehweg fahren. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
können sie zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen. Danach müssen sich
Radler die Straße mit Autofahrern und öffentlichen Verkehrsmitteln
teilen. Ausnahme: Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ermöglicht es
Radlern jeden Alters, den Gehweg zu benutzen oder in Gegenrichtung in
eine Einbahnstraße zu fahren.
Auch für Radfahrer gilt die StVO
Genau wie Autofahrer sind auch Radfahrer reguläre
Verkehrsteilnehmer. Trotz des vergleichsweise niedrigen Tempos ihrer
Vehikel kann Fehlverhalten gravierende Folgen haben. Die
Straßenverkehrsordnung einzuhalten, ist daher Pflicht. Das bedeutet
neben dem in Deutschland gültigen Rechtsfahrgebot zum Beispiel auch,
dass das Telefonieren am Lenker verboten ist. Verstöße werden mit
einem Bußgeld von 25 Euro belegt. Das Missachten einer roten Ampel
wird - abhängig von der bereits andauernden Länge der Rotphase und
den Folgen der Missachtung - mit 60 bis 180 Euro geahndet. Nach
übermäßigem Konsum drohen alkoholisierten Radfahrern indes Punkte in
Flensburg, eine Geldstrafe, die Anordnung einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung oder gar Führerscheinentzug.
Fahrradhelm und Warnweste schützen
Vor allem im dichten Stadtverkehr ist ein Fahrradunfall nicht
ungewöhnlich. Um sich und andere zu schützen, empfiehlt es sich,
einen Fahrradhelm und eine Warnweste zu tragen. "Gerade für Radfahrer
ist die Verletzungsgefahr groß und die Folgen eines Sturzes nicht nur
schmerzhaft - sie können auch zur finanziellen Belastung werden",
sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. "Eine
private Unfallversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert: Anders
als die gesetzliche Unfallversicherung kommt der private Schutz auch
bei Unfällen auf, die außerhalb der Arbeitswege entstanden sind."
Private Haftpflichtversicherung unverzichtbar Glücklicherweise ist
nicht jeder Radunfall mit gesundheitlichen Folgen verbunden: Bleibt
es bei einem Sachschaden - wird etwa ein Auto gestreift und
beschädigt -, müssen Radler für die Reparatur aufkommen. "Eine
Privat-Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar", sagt
Bernd Kaiser. "Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, die eine
andere Person geltend macht."
(1) Repräsentative forsa-Studie im Auftrag von CosmosDirekt. Im
März 2015 wurden 1.500 Bundesbürger ab 18 Jahren befragt, die ein
Fahrrad besitzen und es auch selbst nutzen.
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