PresseKat - Stellungnahme des VDH zum schweren Unfall in einem Indoorspielplatz in Erlenbach

Stellungnahme des VDH zum schweren Unfall in einem Indoorspielplatz in Erlenbach

ID: 1219306

(firmenpresse) - (NL/2660567884) Am Mittwochnachmittag kam es in einem Indoorspielplatz in Erlenbach zu einem schweren Unfall. Der Unfall wirft die Frage auf, wie sicher Indoorspielplätze sind. Der Verband der Indoor- und Hallenspielplätze e.V. (VDH) nimmt hierzu Stellung:

Obwohl in Deutschland Vieles behördlich reglementiert und überwacht wird, gibt es keine öffentliche Stelle, die für die Sicherheit der Spielgeräte in einem Indoorspielplatz zuständig ist. Es obliegt alleine dem Betreiber, ob und in welchen Intervallen er seine Geräte wartet und prüfen lässt. Dieses bemängelt der VDH seit vielen Jahren.

Der VDH hat daher bereits Anfang 2012 einen Arbeitskreis eingesetzt, um eine verbindliche Regelung für mehr Sicherheit in Indoorspielplätzen zu schaffen. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Sachverständigen der TÜV-Organisationen und freien und vereidigten Sachverständigen wurde ein Prüfhandbuch entwickelt, welches weit über die gängigen DIN-Vorschriften hinausgeht und diese zudem für VDH-Mitglieder verpflichtend macht.

Der entwickelte Ehrenkodex wurde im Jahr 2013 verabschiedet, der unter anderem hohe Anforderungen an die Sicherheit des Indoorspielplatzes stellt. Zum Beispiel:

- Jährliche Prüfung der gesamten Spielanlage durch einen akkreditierten Sachverständigen
- Täglich protokollierte Sichtprüfung der Spielgeräte
- Prüfung gemäß DIN-Normen und Prüfhandbuch mit 50 zusätzlichen Prüfkriterien
- Überwachung der Mängelbeseitigung durch den Sachverständigen

Nicht jedes Verbandsmitglied war bereit, den Ehrenkodex umzusetzen, sodass der Verband sich 2014 von einer Reihe Mitgliedern trennen musste.

Der Ehrenkodex ist seitdem verbindlich für alle VDH-Mitgliedsbetriebe. Jedes VDH-Mitglied weist sich durch die Sicherheitsplakette im Eingangsbereich aus. Hier kann jeder Verbraucher erkennen, wann die letzte Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgte und wann diese wieder fällig ist.





Der VDH empfiehlt den Verbrauchern auf diese Plakette im Eingangsbereich oder auf der Internetseite des Indoorspielplatzes zu achten. Es gibt auch bereits Freizeitportale im Internet, die auf den VDH-Ehrenkodex hinweisen und die entsprechenden Indoorspielplätze besonders kennzeichnen.

Solange es keine behördlichen Regelungen gibt, wünscht sich der VDH mehr Unterstützung der Medien und Freizeitportale, damit die Verbraucher für dieses Thema sensibilisiert werden.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der VDH Verband der Hallen- und Indoorspielplätze e. V. ist die führende Interessensvertretung gewerblicher Indoorspielplätze im deutschsprachigen Raum. Er bildet das zentrale Netzwerk zwischen Betreibern, Industrie und öffentlicher Hand und ist die erste Anlaufstelle für seine Mitglieder in allen branchenspezifischen Fragen. Die Mitglieder des Verbandes bilden eine Qualitätsgemeinschaft und führen ihr Unternehmen nach dem Ehrenkodex des VDH.
Von den ca. 380 Indoorspielplätzen in Deutschland sind rund 100 im VDH organisiert.



PresseKontakt / Agentur:

Verband Deutscher Hallenspielplätze e.V.
Ulrich Hähnel
Kieler Straße 571
22525 Hamburg
u.haehnel(at)myvdh.de
-
www.myvdh.de



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Datum: 01.06.2015 - 19:00 Uhr
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