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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643 w
ISIN AT0000728209
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Mai 2015
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
§ 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 28. Mai 2015 zum 7. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 28.05.2015
sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der
niedrigste Gegenwert nicht mehr als 30 % unter und der höchste
Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen
Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien
liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch
in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3
UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
Aufsichtsrats.
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 28.05.2015
gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot,
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck
der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden
Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden
Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen
Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland.
c) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung
dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem §
65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Wien, im Mai 2015
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 148822 3291
FAX: +43 1 486 21 55
Email: a.kunzmann(at)manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch