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Früh üben lohnt sich: Wie sich "Begleitetes Fahren ab 17" bei der Kfz-Versicherung auszahlt (FOTO)

ID: 1220262

(ots) -
- Teilnehmer am "Begleiteten Fahren ab 17" verschulden weniger
Unfälle.
- Kfz-Versicherer belohnen Fahrpraxis mit günstigeren
Versicherungsbeiträgen.
- Wer mit 17 den Führerschein macht, kann seine Probezeit bereits
mit 19 beenden

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, sich nach bestandener
Führerscheinprüfung hinters Steuer zu setzen. Die
Verkehrsunfallstatistik zeigt jedoch, dass das nicht ganz
ungefährlich ist: Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 Jahren sind
häufiger in Unfälle verwickelt als andere Verkehrsteilnehmer.(1) Mit
dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17" (BF17) können Jugendliche mit
einer Begleitperson an ihrer Seite schon früher anfangen, Fahrpraxis
zu sammeln und sicherer im Straßenverkehr zu werden. Roman Wagner,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt die Vorteile des
Führerscheinmodells und verrät, wo sich bei der Kfz-Versicherung
Sparpotenzial verbirgt.

Sicherer unterwegs durch "Begleitetes Fahren ab 17"

BF17-Teilnehmer verursachen 30 Prozent weniger Unfälle und
verstoßen 20 Prozent weniger gegen die Verkehrsregeln als andere
Fahranfänger.(2) Ein weiterer Pluspunkt für junge Fahrer: Wer schon
mit 17 Jahren seine Fahrerlaubnis macht, sammelt früher wichtige
Fahrpraxis und kann mit 19 Jahren seine Probezeit beenden. Die
Null-Promille-Grenze gilt bis zum 21. Lebensjahr.

Voraussetzungen für die Begleitperson

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der
mindestens 30 Jahre alt ist und selbst seit über 5 Jahren
ununterbrochen einen Pkw-Führerschein besitzt. Zudem muss die Person
in der amtlichen BF17-Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Darüber
hinaus gilt seit Mai 2014, dass die Begleitperson nicht mehr als 1
Punkt im Fahreignungsregister haben darf.





Doppelt profitieren: Fahrpraxis sammeln und Geld sparen

BF17-Führerscheinneulinge profitieren nicht nur im Straßenverkehr
von ihrer frühen Fahrpraxis, sondern auch bei der Kfz-Versicherung.
Denn viele Versicherer schließen Fahranfänger, die am "Begleiteten
Fahren ab 17" teilnehmen, für diese Zeit kostenlos in den bestehenden
Kfz-Versicherungsvertrag der Eltern mit ein. "Dies sollte am besten
noch vor Beginn des tatsächlichen begleiteten Fahrens einfach mit dem
jeweiligen Kfz-Versicherer abgeklärt werden", empfiehlt Roman Wagner.
Mit dem 18. Geburtstag dürfen die Fahrneulinge dann erstmals ganz
allein im Auto unterwegs sein. Soll das Auto der Eltern weiter
mitgenutzt werden, muss der 18-Jährige rechtzeitig vorher als
weiterer Fahrer in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag der
Eltern eingetragen werden. Die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab
17" kann sich auch hierbei positiv auswirken. "Viele Kfz-Versicherer
honorieren die bereits gesammelte Fahrpraxis mit einem günstigeren
Versicherungsbeitrag", sagt Roman Wagner.

Auch bei der Versicherung des ersten eigenen Autos sparen

Wer mit 18 Jahren sein erstes Auto kostengünstig versichern
möchte, kann es als "Zweitwagen" seiner Familie versichern. Dabei
wird dieser weitere Kfz-Versicherungsvertrag meist in eine niedrigere
Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Das senkt den zu zahlenden
Kfz-Versicherungsbeitrag. Auch hier kann die vorherige Teilnahme am
"Begleiteten Fahren ab 17" positiv für die zu zahlenden
Versicherungsbeiträge sein.

(1) Deutsche Verkehrswacht: http://ots.de/m63AU
(2) Deutsche Verkehrswacht: http://ots.de/NWWQf

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Datum: 03.06.2015 - 11:00 Uhr
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