(ots) - Berlin, 04.06.2015 - Zu den Beratungen der G7 über
die internationale Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erklärt der
Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
"Keime kennen keine Grenzen. Deshalb ist es gut, dass die führenden
Wirtschaftsnationen gemeinsam gegen die Ausbreitung von
Antibiotika-Resistenzen vorgehen wollen. Nur wenn wir jetzt handeln,
können wir eine drohende Antibiotika-Krise verhindern. Mit der
Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie wurden wichtige Schritte zur
Eindämmung von behandlungsassoziierten Infektionen und
Antibiotika-Resistenzen im human- und veterinärmedizinischen Bereich
eingeleitet. Nun müssen weitere Maßnahmen folgen. So sind in den
letzten Jahren nur wenige neue Antibiotika auf den Markt gekommen.
Gerade vor diesem Hintergrund ist besonders bedenklich, dass in der
Tiermast in Deutschland mehr als doppelt so viele Antibiotika
eingesetzt werden wie in der Humanmedizin. Dabei kommen Antibiotika
zum Einsatz, die in der humanmedizinischen Antibiotika-Therapie
unverzichtbar sind. Der Einsatz dieser Antibiotika in der
Veterinärmedizin muss gänzlich verboten oder zumindest gesetzlich auf
klar umgrenzte Einzelfälle beschränkt werden. Im ambulanten
humanmedizinischen Bereich weist Deutschland im europäischen
Vergleich einen mittleren bis geringen Antibiotika-Verbrauch auf.
Jedoch werden häufig Breitspektrum-Antibiotika verordnet. Hier
müssen wir bei der Aus-, Weiter-, und Fortbildung der Ärztinnen und
Ärzte den Blick auf eine rationale Antibiotika-Therapie weiter
schärfen. Allerdings ist auch die Zunahme immer älter werdender,
multimorbider Patienten ein entscheidender Faktor für den steigenden
Bedarf an Antibiotika. Zudem wird eine größer werdende Zahl
immunsupprimierter Patienten häufig auf Antibiotika angewiesen sein.
Für alle diese Patienten sind resistente Bakterien als Erreger
nosokomialer Infektionen, also Krankenhausinfektionen, besonders
gefährlich. Wir begrüßen deshalb, dass die Bundesregierung bereits
vor dem G7-Gipfel einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter
Erreger vorgelegt hat und damit die Bemühungen der Ärzteschaft um
gute Krankenhaushygiene gesetzlich unterstützen will. Es fehlen
jedoch weitere, wichtige Reformschritte: Nach der Novellierung des
Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesärztekammer bereits 2011 eine
strukturierte curriculare Fortbildung "Krankenhaushygiene" aufgelegt.
Diese Maßnahme war jedoch nur als Übergangslösung gedacht, um
kurzfristig und flächendeckend genügend Ärztinnen und Ärzte in
"Krankenhaushygiene" zu qualifizieren. Für eine dauerhafte Lösung
müssen Bund und Länder jetzt nachlegen. Die Strukturen im Bereich der
Krankenhaushygiene müssen unter anderem durch den Ausbau von
Lehrstühlen und Instituten so gefördert werden, dass ausreichend in
Krankenhaushygiene qualifizierte Fachärzte für Hygiene und
Umweltmedizin sowie für Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie zur Verfügung stehen."
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