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Google/YouTube Videostream-Patentklage von Max Sound: Mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim festgelegt

ID: 1221669

(ots) - Das Landgericht Mannheim hat
die mündliche Verhandlung in dem Videostream-Patent-Verfahren gegen
Google und YouTube für den 8. Dezember 2015 angesetzt. Gemäß der
deutschen Praxis wird die mündliche Verhandlung am selben Tag
geschlossen werden, eine Entscheidung des Gerichts ist wenige Wochen
später zu erwarten.

Die kalifornische Max Sound Corporation (OTCQB: MAXD) hat Anfang
Dezember 2014 beim Landgericht Mannheim Klage wegen der Verletzung
eines in allen wichtigen Ländern gültigen Videostreaming-Patents
gegen Google Inc., Mountain View, USA, Google Commerce Ltd., Dublin,
Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, sowie gegen die
Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, eingereicht.

Max Sound hat von dem deutschen Gericht verlangt, dass es Google
und YouTube untersagt, Videos unter Nutzung der aktuellen Videocodecs
VP8 oder und H.264 weiter zu streamen und videofähige Geräte wie das
Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen. Weitere Anträge
sind, dass Informationen über alle Gewinne mitgeteilt werden, die auf
Patentverletzungen zurückgehen, und dass Google und YouTube für
Schäden infolge der Patentverletzungen für haftbar erklärt werden.
Laut Max Sound verwenden Google und YouTube in ihren Videocodes die
durch das europäische Patent EP 2 026 277 geschützte Technologie, die
dank einer stark optimierten Datenkapazität einen ökonomisch deutlich
effizienteren Transport von digitalen Inhalten ermöglicht.

Das börsennotierte Technologie-Unternehmen Max Sound mit Sitz in
den USA ist Erfinder des MAX-D HD-Audio-Standard und ist Inhaber
einer weltweiten Lizenz für das oben genannte Patent, welches der
Vedanti Systems Ltd. gehört.

Max Sound Corp. und die VSL Communications haben dieses Patent
bereits erfolgreich auf der Internationalen Funkausstellung, Berlin




(IFA) 2014 durchgesetzt. Das Landgericht hatte eine einstweilige
Verfügung erlassen und damit zwei Anbietern von Android-Geräten
untersagt, ihre Produkte auf der weltgrößten Messe für
Verbraucherelektronik anzubieten.

Im Jahre 2010 hatte Google Interesse an dem Kauf von VSL gezeigt
und dies dafür benutzt, eine umfassende Einsicht in die Video
Streaming-Technologie von VSL zu erhalten. Obwohl die Gespräche mit
Google beendet und alle sensiblen Informationen zu VSL zurückgesendet
wurden, dokumentierte und benutzte Google das Wissen über die
VSL-Technologie in den Videoformaten, ohne eine Lizenz zu nehmen.

John Blaisure, CEO der Max Sound Corp., sagt: "Wir freuen uns,
dass unsere Klage in Deutschland zugelassen wurde und die Verhandlung
in wenigen Monaten stattfinden wird. Vor dem Hintergrund der
vorlegten Beweise sind wir zuversichtlich, dass wir eine
vollstreckbare Entscheidung erwarten können. Dies ist ein wichtiger
Schritt in der Absicherung und dem Schutz unseres wertvollen
geistigen Eigentums."

Die rechtlichen Berater von Max Sound Corp. in Deutschland sind
ARNOLD RUESS, Düsseldorf, und WITTMANN HERNANDEZ, München. Beide
Kanzleien sind spezialisiert auf den gesamten Bereich des geistigen
Eigentums.



Pressekontakt:
Max Sound Corporation
+1 888-777-1987
info(at)maxsound.com

Peter Dietlmaier
CCounselors GmbH & Co. KG
Königsallee 6
D-40212 Düsseldorf
Tel.: +49 211 210738 0
Fax: +49 211 210738 22
peter.dietlmaier(at)ccounselors.com


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Datum: 08.06.2015 - 10:30 Uhr
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