(ots) - Mit Blick auf die heutige Expertenanhörung im
Umweltausschuss des Bundestags zum Fracking-Gesetzesentwurf warnt der
NABU erneut vor den Folgen der Risikotechnologie. "Der Schutz unseres
Grundwassers ist nicht verhandelbar", sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. Die Bundesregierung habe es bisher versäumt klarzustellen,
dass der Grundwasserschutz uneingeschränkt in Deutschland gilt. Nach
dem aktuellen Stand sei zu befürchten, dass in der Praxis für
Fracking nur ein geringeres Schutzniveau für das Grundwasser gelte.
Die Bundesländer hätten sich daher zu Recht Anfang Mai für eine
Nachbesserung des Fracking-Gesetzes ausgesprochen.
"Das Parlament muss dem Votum des Bundesrats folgen und alles
dafür tun, dass Schäden an Mensch und Natur verhindert werden", so
Tschimpke. Mit der vom NABU geforderten Klarstellung zum
Grundwasserschutz würde sichergestellt, dass von vornherein
Schutzvorkehrungen für jedes Einleiten und Einbringen sowie die
Lagerung und Ablagerung von Stoffen einschließlich der Ablagerung von
Lagerstättenwasser in das Grundwasser getroffen würden - und nicht
erst, wenn tatsächlich mit Schäden zu rechnen sei.
Der NABU lehnt zudem die auf Betreiben der Unionsparteien
vorgeschlagene Expertenkommission ab. "Statt die Entscheidung, ob es
Fracking gibt oder nicht, einer Expertenkommission zu überlassen,
muss der Bundestag seiner Verantwortung gerecht werden und selbst
regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Fracking hingenommen
wird", so Tschimpke. Es dürften weder Erprobungsvorhaben noch
kommerzielle Vorhaben zugelassen werden, solange nicht demokratisch
legitimierte Organe unter Anhörung der beteiligten Kreise und der
Öffentlichkeit die Risiken des Frackings beurteilt und die zu
beachtenden Anforderungen festgelegt hätten.
Aus NABU-Sicht muss zudem nach Inkrafttreten des Gesetzes mit
bundesweit neuen Aufsuchungsanträgen zum "Fracken" gerechnet werden.
Grund sei die Zulässigkeit von Erprobungsvorhaben.
"Erprobungsvorhaben sind das Einfallstor für Frackingvorhaben im
großen Stil. Erklärt die Expertenkommission das Fracking für eine
geologische Formation für unbedenklich, wird der Anwendung der
Hochrisikotechnologie Tür und Tor geöffnet", warnte
NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Da die Voraussetzungen für
Fracking-Erprobungsvorhaben im Kabinettsbeschluss nicht definiert
würden, könne jede gewöhnliche Aufsuchung zu einer Erprobung durch
die Unternehmen deklariert werden. Der NABU fordert die Mitglieder
des Umweltausschusses auf, dem Beschluss des Bundesrats zu folgen, um
Erprobungsvorhaben rechtssicher zu verbieten. Mindestens müssten aber
die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, Erprobungsvorhaben zu
untersagen.
"Wenn die schwarz-rote Bundesregierung ihre eigene Energiewende
untergräbt und Fracking aus klima- und energiepolitischen Gründen
nicht ablehnen will, sollte sie es wenigstens zum Schutz des
Grundwassers und von Mensch und Natur tun", so Sieberg.
Mehr zum Thema:
www.NABU.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas
NABU-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung vom 8. Juni im
Deutschen Bundestag:
www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/20156008_anhoerung_n
abu-stn_bundestag_endg.pdf
Bundesweite NABU-Protest-Aktion von Bürgern gegen Fracking unter
www.NABU.de/frackingfrei
Pressekontakt:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1521,
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