(ots) - Am 2. April trat die EU-Richtlinie in Kraft,
welche Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu
beschränken (sog. Opt Out-Lösung). Damit werden einerseits den
Ländern Handlungsspielräume beim GVO-Anbau eingeräumt. Andererseits
sollen gentechnikkritische Mitgliedsstaaten dazu bewegt werden, ihren
Widerstand gegen Anbauzulassungen innerhalb der EU aufzugeben. Auf
nationaler Ebene wird derzeit darüber diskutiert, ob für den Bund
eine einheitliche Lösung ermöglicht werden soll, oder ob die
einzelnen Bundesländer eigene Regelungen treffen sollen.
Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Imkerbund e. V. (D.I.B.)
die stockende Umsetzung. Er vertritt die Interessen von knapp 100.000
Imkerinnen und Imkern in Deutschland und setzt sich seit langem für
den Schutz von Bienen und Imkereiprodukten vor dem Anbau von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Folgen ein. Denn
leider fehlen nach wie vor Koexistenz-Regeln, die diesen Schutz in
Deutschland garantieren. Dies dürfte auch mit praktischen
Schwierigkeiten zusammenhängen. Denn Bienen kennen keine
Ländergrenzen und sammeln Pollen und Nektar im Umkreis bis zu 8 km.
Sie können so Material aus GVO-Pflanzen in Imkereiprodukte, z. B. den
Honig, eintragen. Honig ohne GVO kann daher überhaupt nur bei Wahrung
großer Distanzen zu GVO-Anbauflächen produziert werden. Verbraucher
und Handel legen aber größten Wert auf naturreinen Honig. Zum einen
entstehen für die Imker hohe Analyse- und Vermeidungskosten. Zum
anderen steht ihnen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
ein Schadenersatzanspruch zu, wenn sie ihren Honig in Folge des
Eintrages kennzeichnen müssen. Für die Imkerei sind die zusätzlichen
Kosten und Risiken - insbesondere der drohende Verlust des
Verbrauchervertrauens - nicht tragbar.
Aus diesen Gründen hat der Präsident des D.I.B., Peter Maske, sich
am 03.06.2015 mit einem Schreiben an den
Bundeslandwirtschaftsminister gewandt und diesen um Unterstützung
gebeten. Maske fordert darin ein bundesweites und einheitliches
Anbauverbot für künftige wie für bereits zugelassene GVO. Der D.I.B.
sieht es als erforderlich an, eine gesetzliche Grundlage im
Gentechnikgesetz zu schaffen, damit die zuständige Bundesbehörde ein
solches bundesweites Anbauverbot erlassen kann. Eine Zersplitterung
der Befugnisse und Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern,
wie dies diskutiert wird, bezeichnet der D.I.B.-Präsident sowohl
umweltpolitisch als auch landwirtschaftlich nicht vertretbar. Dieser
"Flickenteppich" erzeuge letztlich Rechtsunsicherheit und
verschiedene Rechtslagen in den Bundesländern.
Eine bundeseinheitliche Regelung ist für die Belange der Imkerei
von besonderer Bedeutung, denn diese können wegen der weiträumigen
Verfrachtung von Pollen und der Tätigkeit der Bienen in ihrem
Flugradius gar nicht auf Länderebene wirksam geschützt werden. Der
Flugradius der Bienen wird es den Imkereien unmöglich machen, in
GVO-Anbauregionen Bienenprodukte entsprechend den
Qualitätserwartungen der Verbraucher und des Handels unter
wirtschaftlichen Bedingungen herzustellen. Wenn daher in Teilen des
Bundesgebietes wirksame Anbauverbote bestehen, in anderen Teilen
nicht, sind zahlreiche Konflikte zwischen GVO-Anbau und Bienenhaltung
vorprogrammiert. Von essentieller Bedeutung ist daher, dass in
Deutschland ein funktionierender gesetzlicher Rahmen geschaffen wird,
damit rechtzeitig und effektiv auf die zu erwartenden
Anbauzulassungen reagiert werden kann.
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