(ots) -
- Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V. (NIFIS) fordert in puncto deutschen Auslandsgeheimdienst
die Einhaltung und Durchsetzung deutschen Rechts
- BND soll Staat und seine Bürger vor Gefahren schützen -
Ausspäh-Kooperation BND-NSA ist laut NIFIS-Vorsitzendem
Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp die Quadratur des Kreises
Quo vadis Bundesnachrichtendienst (BND): Angesichts der Ausweitung
der BND-Affäre fordert die Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de) von der Bundesregierung ein
konsequenteres Vorgehen, um die Einhaltung und Durchsetzung deutschen
Rechts gewährleisten zu können. "Wir brauchen keine neuen Gesetze zur
Kontrolle des BND, die vorhandenen müssen nur einfach effektiv
umgesetzt werden." Im Kinofilm "Staatsfeind Nr. 1"
(http://bit.ly/1S0ImpR) wurde deutlich gemacht, zu was Geheimdienste
technisch in der Lage sind, wenn sie erst einmal losgelassen wurden.
Sicherlich kann man den BND nicht mit der im Film dargestellten NSA
(National Security Agency) vergleichen, dass macht Rechtsanwalt Dr.
Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS Nationale Initiative für
Informations- und Internet-Sicherheit e.V., deutlich. Nach Ansicht
des IT-Rechtsexperten ist es jedoch mehr als besorgniserregend, wenn
eine deutsche Behörde jahrelang Daten deutscher Bürger an einen
ausländischen Geheimdienst weitergibt (http://bit.ly/1cI6Sfw) und
darüber hinaus der NSA auch die Ausspähung deutscher und europäischer
Firmen ermöglicht.
BND muss Mithilfe zum Abhören endgültig einstellen
Laut Lapp haben die NSA-Attacken durch die Ausspäh-Kooperation mit
dem BND eine neue Dimension erreicht: "Die Weitergabe von Daten
deutscher Unternehmen und Bürger an einen US-amerikanischen
Geheimdienst ist die Quadratur des Kreises." Daher unterstützt die
NIFIS die Forderung nach einer stärkeren Kontrolle des BND
(http://bit.ly/1MDZMWs). "Der deutsche Auslandsgeheimdienst kann zwar
nicht das Abhören durch die NSA unterbinden. Er ist aber in der Lage,
die Mithilfe zum Abhören einzustellen", betont der IT-Rechtsexperte.
Dazu seien jedoch keine neuen Gesetze erforderlich, sondern lediglich
mehr Personal und Geld. "In Zeiten zunehmender Gefahren durch
Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität benötigen wir alle Mittel,
die wir kriegen können, um uns gegen Bedrohungen wirksam zu
schützen", empfiehlt Lapp. Neben wachsamen und kontrollierbaren
Nachrichtendiensten zählt der NIFIS-Vorsitzende dazu auch hochmoderne
Sicherheitslösungen, die flächendeckend bei den Firmen zum Einsatz
kommen und eine aufgeklärte Öffentlichkeit und Firmenlandschaft, die
sich der Gefahren und den Schutzmöglichkeiten bewusst ist.
Ausspähen deutscher Konzerne und von Bundesbürgern ist keine
Lappalie
Der NSA wird vorgeworfen, deutsche Bürger und Unternehmen im
großen Stil ausgespäht zu haben - mit Unterstützung des BND. Dabei
sollen weite Teile des deutschen Internetverkehrs ausgespäht und auch
zahlreiche persönliche Daten von Bundesbürgern
(http://bit.ly/1rU2UVR) an die NSA weitergeleitet worden sein. Zudem
wurden laut geheimen Regierungsdokumenten auch ausländische und
europäische Institutionen sowie die Vertretungen deutscher Firmen
ausgespäht (http://bit.ly/1BVLTg2). Dabei habe die amerikanische
Spionage-Praxis gegen deutsche Interessen verstoßen. Gerade das
Ausspionieren des Airbus-Konzerns, der konkret genannt wird
(http://bit.ly/1FGinfA), ist für den NIFIS-Vorsitzenden keine
Lappalie. "Der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern mit etwa
140.000 Mitarbeitern steht in hartem Konkurrenzkampf mit globalen
Mitbewerbern. Da kann jede ausspionierte Information für die
Konkurrenz von großem Nutzen sein und dem Wirtschaftsstandort
Deutschland stark schaden." Laut der aktuellen NIFIS-Studie
"IT-Sicherheit und Datenschutz 2015" sind eine eindeutige Mehrheit
von 74 Prozent der deutschen Unternehmen derzeit darüber verunsichert
ist, welche umfangreichen Zugriffsmöglichkeiten fremde Geheimdienste
bei ihren Ausspähaktionen haben (http://bit.ly/1KmgRoD). "Da ist es
wenig hilfreich und keineswegs eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn
sogar der BND als deutsche Bundesbehörde diese Wirtschaftsspionage
noch unterstützt anstelle Schaden abzuwenden", fügt Lapp hinzu.
BND soll Staat und Bürger schützen
Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges
Grundrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
(http://bit.ly/1KSBI0T) geregelt ist. "Dieses Gesetzes soll den
Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang mit seinen
personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt
wird", erläutert Lapp. Der Bundesnachrichtendienst hat eigentlich die
Aufgabe, den Staat und seine Bürger vor Gefahren zu schützen. Die
Kompetenzen des deutschen Auslandsgeheimdienstes sind im sogenannten
G-10-Gesetz (http://bit.ly/1IAHkPT) und dem BND-Gesetz
(http://bit.ly/1oomK6Y) geregelt. So hat der BND die Vorgabe, in
nationalem Interesse Deutschlands tätig zu sein und speziell das
Referat "Rechtsangelegenheiten und G10" (TAG) die Aufgabe, deutsche
Staatsbürger vor gesetzeswidrigen Spähangriffen zu bewahren
(http://bit.ly/1oomK6Y).
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und
Internet-Sicherheit e.V. (www.nifis.de) ist eine neutrale
Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen
die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch,
organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel
der Arbeit der unter dem Dach der NIFIS organisierten Gremien ist es,
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren
Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu
entwickelt die NIFIS seit ihrer Gründung im Jahr 2005
unterschiedliche Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen
um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive
Kommunikation und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und
Dienstleistungen.
Weitere Informationen:
NIFIS Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit
e.V.,
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