Berlin/München, 08.06.2015 – Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 07.05.2015 einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.H.v. € 14.805,00 anlässlich des Erwerbs einer Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG zugesprochen.
(firmenpresse) - Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand es zur Überzeugung des Oberlandgerichts Saarbücken fest, dass der tätige Anlageberater bereits den Wissenstand des Ehemannes der Klägerin und seine persönlichen Erfahrungen im Bereich von Kapitalanlagen falsch beurteilt und darüber hinaus gemessen an der persönlichen Anlagesituation des Anlegers mit der Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG eine Anlage empfohlen hatte, welche weder dem Anlageziel noch dem Risikoprofil des Ehemannes der Klägerin entsprach.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers aus früherer Sicht vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken war die Beratung im vorliegenden Fall nicht anlegergerecht, da der Berater den Wissenstand, die Risikobereitschaft sowie die Anlageziele des Ehemannes der Klägerin jedenfalls fahrlässig falsch eingeschätzt hatte. So bestand im vom OLG Saarbrücken zu entscheidenden Fall insbesondere aufgrund fehlender Vorkenntnisse des Anlegers ein besonderer Beratungsbedarf, zudem war Anlagewunsch vordergründig eine sichere Anlage für die Altersvorsorge. Das OLG Saarbrücken hat die Beratungsgesellschaft daher zum Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen nebst Agio sowie der an die ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG geleisteten Rückzahlungen von ausstehenden Raten verurteilt.
Frau Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil für den Anleger erstritten hat, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.