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Integration junger Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Expertenbeitrag von Prof. Dr. Markus Schmitz

ID: 1222414

(ots) -
Prof. Dr. Markus Schmitz, Jury-Mitglied des
DEICHMANN-Förderpreises für Integration und Vorsitzender der
Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, hat einen exklusiven
Gastbeitrag verfasst. In dem Beitrag nimmt er Stellung zur aktuellen
Flüchtlingsdebatte und untersucht die Frage: Wie funktioniert die
Integration junger Flüchtlinge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Wichtig ist die gesellschaftliche Akzeptanz und eine berufliche
Perspektive. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die jungen
Flüchtlinge arbeiten wollen. Dieses Potential muss genutzt werden -
hierfür braucht es Unterstützung von außen.

In Deutschland stellten im Jahr 2013 rd. 127.000 und im Jahr 2014
rd. 203.000 Flüchtlinge einen Asylantrag. Für das Jahr 2015 erwartet
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 450.000 Asylanträge. In
Bayern wurden im Jahr 2013 rd. 17.600 Asylbewerber und im Jahr 2014
mehr als 32.000 Asylbewerber untergebracht. Für 2015 werden rd.
60.000 Asylbewerber in Bayern erwartet. Die meisten Flüchtlinge in
Bayern stammen aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, Nigeria, Ukraine,
Somalia, Serbien, Irak, Bosnien-Herzegowina und dem Senegal.

Die Zuständigkeit für die Beratung und Vermittlung von Menschen
mit Fluchtgeschichte in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt richtet
sich nach der Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen zum
Lebensunterhalt. Wer einen Anspruch auf Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz hat, der von den Sozialämtern ausgezahlt
wird, ist hinsichtlich der Arbeitsförderung im Zuständigkeitsbereich
der Agenturen für Arbeit (SGB III). Dies gilt für Personen mit einem
ungesicherten Aufenthalt, z. B. für Asylbewerber und geduldete
Ausländer. Für diese Personen hängt der Zugang zum Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt vor allem vom aufenthaltsrechtlichen Status und der




Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland sowie von Verfügungen
der Ausländerbehörden ab. Von diesen Faktoren ist auch der Einsatz
der Förderinstrumente abhängig. Bei Personen mit einem ungesicherten
Aufenthalt ist hinsichtlich der Bleibeperspektive eine Abklärung mit
der örtlichen Ausländerbehörde notwendig. Sofern ein Anspruch auf
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II besteht, sind die
Jobcenter auch für die Arbeitsförderung zuständig. Der Zugang zum
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist dann gegeben und es stehen generell
alle Fördermöglichkeiten des SGB II zur Verfügung.

Ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen erscheint aus
gesellschaftlicher Perspektive wichtig, dass jene Menschen, die aus
Flucht und Vertreibung zu uns kommen und eine hohe Bleibeperspektive
haben, das Gefühl erhalten, angekommen und auch willkommen zu sein.
Das hängt jedoch auch ganz entscheidend davon ab, welche beruflichen
Perspektiven wir ihnen bieten. Die Menschen müssen von Anfang an die
richtige Unterstützung erhalten, damit sie an der Arbeitsgesellschaft
teilhaben und sich somit auch gesellschaftlich integrieren können.
Die jungen Flüchtlinge, das zeigen erste Erfahrungen, sind motiviert
und möchten arbeiten. Dieses Potenzial darf nicht brach liegen. Das
Asylverfahren darf keinen Stillstand bedeuten. Die langen
Asylverfahren sind jedoch nicht die einzige Hürde, die beim Sprung
auf den Arbeitsmarkt zu überwinden sind.

Es bedarf ausreichender Deutschkurse und auch die Anerkennung der
Berufsabschlüsse muss noch besser unterstützt und vereinfacht werden.
Für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist es
entscheidend, vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen möglichst
schnell festzustellen und Verfahren zur Anerkennung beruflicher
Abschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das erfordert eine
enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure - den Arbeitsagenturen
und Jobcentern, Ausländerbehörden, Anlaufstellen des BAMF und
insbesondere den Anerkennungsstellen. Daher wollen wir seitens der
Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit unseren Partnern für Menschen,
die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger in Bayern bleiben werden,
frühzeitig Angebote schaffen, um ihnen schnell und unbürokratisch den
Übergang in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit
(Regionaldirektion Bayern) betreibt hierzu eine intensive
Netzwerkarbeit. Zu den Kooperationspartnern zählen insbesondere die
verschiedenen Landesministerien (Arbeits- und Sozialministerium,
Kultusministerium, Wirtschaftsministerium, Innenministerium), das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Vereinigung der
bayerischen Wirtschaft, die Kammern, das Landesnetzwerk Integration
durch Qualifizierung Bayern sowie die Bleiberechtsnetzwerke BAVF
(Westbayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung
von Flüchtlingen, Augsburg) und FiBA (Ostbayerisches Netzwerk
Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung, München).

So hat die Regionaldirektion Bayern gemeinsam mit der Vereinigung
der Bayerischen Wirtschaft und dem Bayerischen Arbeitsministerium das
Projekt "IdA - Integration durch Arbeit ins Leben gerufen. Das
Projekt wendet sich an Asylbewerber und Flüchtlinge mit Aussicht auf
ein Bleiberecht in Deutschland, die eine Berufsausbildung oder ein
Studium abgeschlossen haben. IdA wird an fünf Standorten - München,
Nürnberg, Regensburg, Augsburg und Mainburg - durchgeführt. In der
Modellphase stehen 120 Plätze zur Verfügung. Dabei erhalten die
Asylbewerber und Flüchtlinge einen zweimonatigen Sprachkurs und
absolvieren anschließend einen siebenmonatigen berufsbezogenen
Integrationskurs. Zentrale Bestandteile sind hier die vertiefende
Vermittlung von Sprachkenntnissen, kombiniert mit berufsbezogenen
Integrationskursen, Betriebspraktika und Arbeitserprobungen in
Werkstätten. Dabei erfolgen eine intensive Prüfung der Kompetenzen
der Teilnehmer und die Erstellung von Fähigkeitenprofilen. Erfahrene
Coaches stehen als Ansprechpartner für die Teilnehmer zur Verfügung
und leisten während des gesamten Projekts praktische Hilfestellungen.
Dieses Modellprojekt hat Laborcharakter und wird es uns ermöglichen,
erste wertvolle Erfahrungen bei der Integration von Flüchtlingen in
den Arbeitsmarkt zu machen.

Zunächst unterliegen junge Flüchtlinge zwischen dem 16. und 21.
Lebensjahr der Schulpflicht (Vollzeitschulpflicht und
Berufsschulpflicht). Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst stellt für junge Flüchtlinge ein
zweijähriges berufliches Unterrichtsangebot in Vollzeit
(Vorbereitungsklasse zum Berufsintegrationsjahr sowie das
Berufsintegrationsjahr) zur Verfügung, das eine intensive sprachliche
Deutschförderung, berufliche Orientierung und sozialpädagogische
Betreuung beinhaltet. Im Schuljahr 2014/ 2015 gibt es ca. 260
besondere Klassen für ca. 4.500 junge Flüchtlinge.

Die Berufsberater der Agenturen für Arbeit sind auch in diesen
besonderen Berufsschulklassen vertreten und stehen den jungen
Flüchtlingen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und schalten
bei Bedarf die spezifischen Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit
(Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Dienst, Technischer
Beratungsdienst) ein.

Von entscheidender Bedeutung für einen weiterführenden
Schulbesuch, eine Arbeit oder eine Ausbildung sind gute
Deutschkenntnisse. Die jungen Menschen, die zu uns kommen, sollten
daher frühzeitig die Möglichkeit erhalten, die deutsche Sprache zu
erlernen und sich auf eine duale Ausbildung vorzubereiten, um damit
das Fundament für eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu legen.

Die Regionaldirektion Bayern plant ab Herbst 2015 an fünf
Standorten ein Modellprojekt für junge Flüchtlinge. So sollen im
Rahmen eines "Berufsübergangsjahres" die Bedarfe und
Handlungsspielräume dieser Zielgruppe ausgelotet werden. Ziel ist die
Integration in Ausbildung bzw. Arbeit.

Wenn alle relevanten Akteure ihre Ressourcen zielgerichtet und
abgestimmt einsetzen, wird die Integration der jungen Flüchtlinge in
den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gelingen. Dabei setzen wir auf
schnelle und pragmatische Lösungen für Bayern, um diese Menschen
frühzeitig und bestmöglich zu unterstützen. Wenn es uns gelingt, den
erfolgreichen Übergang jugendlicher Flüchtlinge in die duale
Ausbildung oder in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und zu
beschleunigen, ist den betroffenen jungen Menschen wie auch der
einheimischen Wirtschaft gleichermaßen gedient.



Pressekontakt:
P.U.N.K.T. PR GmbH, Völckersstraße 44, 22765 Hamburg,
Telefon: 040/853760-0, E-Mail: info(at)punkt-pr.de

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Datum: 09.06.2015 - 11:33 Uhr
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