(ots) - Als Ãœberschreitung der vertraglichen Kompetenzen
der EU hat der AfD-Sprecher und Europaabgeordnete Bernd Lucke die
verpflichtende Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen des
TTIP-Abkommens zwischen der EU und den USA kritisiert. "Nach Artikel
207 AEUV darf die EU nur die Grundsätze ausländischer
Direktinvestitionen regeln. Einzelheiten zu regeln ist den
Mitgliedsstaaten vorbehalten. Welches Gericht anzurufen ist, wenn
Investoren Rechtsschutz gegen Diskriminierung und Eingriffe in ihr
Eigentum beantragen wollen, ist keine grundsätzliche Entscheidung.
Das liegt völlig in der Regelungskompetenz der Mitgliedsstaaten." Die
EU habe immer die Neigung, sich ohne vertragliche Grundlage neue
Kompetenzen anzueignen. Dem müsse entschieden entgegen getreten
werden.
Anlass für Luckes Äußerungen ist die anstehende richtungsweisende
Entscheidung des Europaparlaments zum TTIP-Abkommen. Er kündigte an,
gegen die sogenannten Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren
(ISDS) zu stimmen, die die umstrittenen Schiedsgerichtsbarkeiten
vorsehen.
"Es ist unnötig und widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip,
Schiedsgerichtsbarkeiten europaweit einheitlich vorzuschreiben", so
Lucke. Neben der fehlenden vertraglichen Ermächtigungsgrundlage
führte er Wettbewerbsgründe an, die gegen die Einrichtung von
Schiedsgerichten sprechen: "Es muss sichergestellt sein, dass
inländische und ausländische Investoren dieselben rechtlichen
Möglichkeiten haben, sonst besteht die Gefahr einer
Wettbewerbsverzerrung." Die Wettbewerbsbedingungen seien aber nicht
gleich, wenn ausländische Investoren neben der nationalen
Gerichtsbarkeit auch vor Schiedsgerichten klagen könnten, inländische
Investoren aber nicht.
Außerdem sei auch der Wettbewerb zwischen Staaten zu erhalten, um
Anreize für institutionelle Reformen zu setzen: "Staaten konkurrieren
um ausländische Investoren, weil diese Arbeitsplätze schaffen und
Steuermehreinnahmen ermöglichen. Wer gute Standortbedingungen
schaffen will, sorgt deshalb dafür, dass das nationale Rechtssystem
den Schutz von Eigentum und Investition verlässlich gewährleistet."
Mit Schiedsgerichtsbarkeiten fehle aber ein wichtiger Anreiz, das
eigene Rechtssystem zu reformieren und die Unabhängigkeit und
Unbestechlichkeit der Rechtsprechung zu fördern.
"Wie die Staaten ausländischen Investoren Rechtssicherheit
zusichern, sollte ihnen überlassen bleiben", sagte Lucke. Das gelte
für die Mitgliedsstaaten der EU genauso wie für amerikanische
Bundesstaaten. Jedem Staat sei klar, dass die unfaire Behandlung
eines ausländischen Investors andere Investoren abschrecke. "Und ist
der Ruf erst mal ruiniert, wird nicht mehr investiert", so Lucke.
Weil das niemand wolle, sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass
ausländische Direktinvestitionen eine Schiedsgerichtsbarkeit
bräuchten. "Das Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea ist ein
voller Erfolg und nirgendwo enthält es Bestimmungen über
Schiedsgerichte".
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Email: christian.lueth(at)alternativefuer.de