"Was eine Kündigung kostet" - oder im Verlgeich zu anderen Ländern in Deutschland soll - das hat die Wirtschaftswoche am 05.06.2015 herausgefunden. Für den interessierten Leser gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - dürfte der Artikel allerdings wenig brauchbar sein.
(firmenpresse) - "Was eine Kündigung kostet" kostet auch eine Abfindung?
Für den Artikel in der Wirtschaftswoche stützen sich die Autoren auf die Studie "Deloitte Legal Perspectives International Dismissal Survey" vom Mai 2015.
Die Verfasser der Studie wollen aus der Sicht eines Arbeitgebers der Frage nachgehen, was Kündigungen durch den Arbeitgeber kosten. Sie stützen sich nach eigenen Aussagen dabei auf statistische Analysen der Kündigungskosten und auf Länderberichte über die geltenden Kündigungsregelungen. Ausdrücklich konzentrieren sich die Autoren der Studie auf Entlassungskosten im Rahmen der Einzelentlassungen.
Die durchschnittlichen Kündigungskosten wurden dann an drei Szenarien ermittelt, nach denen ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen kann, ohne dass der Fall vor Gericht kommt. Mit 3 Szenarien ist gemeint, dass jeweils einmal mit und einmal ohne ordentliche Begründung Arbeitnehmer gekündigt werden, die jährliche Arbeitseinkünfte in Höhe von 36.500, 73.000 und 146.000 Euro beziehen.
Auf Grundlage dieser Annahmen heißt es dann im Wiwo-Artikel:
"...entsprechend hoch sind die Kündigungskosten für die Arbeitgeber ... In Deutschland kommen Arbeitgeber mit durchschnittlich rund 40.000 Euro Abfindungskosten noch billig weg."
Für den "Durchschnittsarbeitnehmer" stellt sich angesichts der genannten Arbeitseinkünfte schon mal die Frage, wie realistisch sind diese?
Denn legt man das Zahlenwerk von Statista zugrunde, dann liegt der durchschnittliche Brutto-Jahresarbeitslohn je Arbeitnehmer 2014 noch knapp unter 32.000 Euro. In der Studie wird dagegen von Arbeitseinkommen ab 36.500 Euro ausgegangen. Davon kann mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer nur träumen.
Sind Kosten der Kündigung gleich Kosten der Abfindung?
Für jeden, der nur etwas von Betriebswirtschaft versteht, stellt sich darüber hinaus die Frage, wieso - zumindest suggestiv - von den "Kosten für die Kündigung" auf die "Kosten für die Abfindung" geschlossen wird?
Denn dass Kosten auf Seiten des Unternehmens für die Kündigung nicht eins zu eins in Kosten für die Abfindung münden, dürfte selbst bei einem Blick auf Wikipedia unter dem Stichwort Personalkosten klar werden, auch wenn dort nicht immer wissenschaftliche Exaktheit dominiert.
Wer wirklich die Kosten einer Kündigung halbwegs seriös bestimmen will, sollte diese nicht nur anhand einer Abfindung ermitteln, sondern die Gesamtkosten kalkulieren, wie es beispielsweise im Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) 2009 publiziert wurde. Dort wurden zu den Kosten gezählt:
- die Kosten für das Personalmanagement,
- die Kosten im Vorfeld einer Kündigung,
- die Prozesskosten,
- die Abfindung.
Die Abfindung stellt demnach nur einen Teil der Kosten einer Kündigung dar. Bezogen auf die Abfindungshöhe wurde im IW der Schluss gezogen:
"Im Schnitt geben Unternehmen knapp 12.000 Euro für eine Abfindung im Kündigungsfall aus."
Sollten mit den Kündigungskosten = Abfindungskosten von 40.000 Euro den Arbeitgebern nun Angst gemacht werden oder wollten die Autoren Mitleid für die gebeutelten Unternehmen erwecken?
Unternehmern, die die Kosten der Kündigung halbwegs kalkulieren wollen oder müssen, sollten dafür auch Daten und Werkzeuge nutzen, mit denen realistischer zu kalkulieren ist. Gern können sie dafür beim Verfasser dieses Beitrages ein Kalkulationstool anfordern.
Dr. Thomas Schulze bietet seit 1998 spezialisierte Informationen zu Kündigung, Abfindung und Steuern im Internet an, die monatlich von ca. 14.000 Nutzern abgefragt werden.
Dr. Thomas Schulze
Neustädter Straße 1
06467 Hoym
Fon: 0171 7375058
E-Mail: kontakt(at)abfindunginfo.de
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