(ots) - Wie weit gingen die Hilfsdienste des BND bei der
amerikanischen Spionage in Europa? Das Corpus Delicti in dieser
heiklen Angelegenheit ist noch immer unter Verschluss. So soll es
nach dem Willen der Bundesregierung auch bleiben. Das wäre aber ein
klarer Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung.
Für die Kontrolle der Geheimdienste ist das Parlament zuständig. So
steht es seit 2009 auch im Grundgesetz.
Aus diesem Prinzip lässt sich allerdings nicht herauslesen, dass
jeder einzelne Abgeordnete Einblick in sämtliche Geheimdokumente
erhalten muss. Es würde den Kontrollrechten vollauf genügen, wenn
eine Vertrauensperson des Bundestags die Spählisten des
US-Geheimdienstes einsehen und Ermittlungen dazu anstellen könnte.
Falls aber die Regierung bestimmt, wer das ist, käme das einer
Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Das wäre so aberwitzig, als
würde das Finanzamt ertappte Steuersünder beauftragen, ihre
Unterlagen selbst zu überprüfen.
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