(ots) - Straffällige, die im Zuge der
Strafrestaussetzung oder Führungsaufsicht der Bewährungshilfe
unterstellt werden, profitieren maßgeblich von der seit 2010 in
Baden-Württemberg institutionalisierten Entlassvorbereitung. Allein
2014 wurden 1.373 der insgesamt 2.303 Haftentlassenen
Baden-Württembergs gezielt auf ein Leben in Freiheit vorbereitet,
d.h. über 60 Prozent profitierten im vergangenen Jahr von einer
professionell organisierten Entlassvorbereitung.
Kritische Phase unmittelbar nach Haftentlassung
Vornehmlich die ersten zwei bis drei Wochen unmittelbar nach der
Haftenlassung sind für viele Personen problembehaftet: "In dieser
kritischen Phase werden oft die Weichen gestellt, wie sich der
individuelle Resozialisierungsprozess gestaltet", sagt Christian
Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. "Je besser es uns gelingt,
geeignete Konditionen zu schaffen, um unsere Klienten bei
finanziellen, sozialen oder familiären Angelegenheiten vorausschauend
zu unterstützen, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit eines
Rückfalls", erklärt Ricken die Vorzüge des eingeführten Modells.
Ãœbergangsmanagement garantiert hohe Einsparungen
Im Jahr 2014 differierte die Widerrufsquote bei Klienten, die eine
Haftstrafe verbüßen mussten und jenen, deren Haftstrafe von Beginn an
zur Bewährung ausgesetzt wurde, erheblich (20,6 Prozent vs. 17,9
Prozent). "Die Widerrufsquote ist ein guter Indikator dafür, wie
wichtig es ist, den Ãœbergang von Haft in Freiheit noch weiter zu
optimieren", so Ricken. Mit einem gut funktionierenden
Übergangsmanagement verbinden sich für die Gesellschaft erhebliche
Vorteile, soziale wie ökonomische. "Jeder verhinderte Rückfall ist
auch ein Haftinsasse weniger, der durch öffentliche Gelder finanziert
werden muss. 120 Euro pro Person und Hafttag im Vergleich zu circa
1.050 Euro jährlich für einen Bewährungshilfeklienten belegen, dass
die erfolgreiche Resozialisierung Straffälliger auch ökonomisch ein
Erfolgsmodell ist", betont Volkmar Körner, Geschäftsführer für
wirtschaftliche Angelegenheiten.
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