(ots) - Schon jetzt die niedrigen Zinsen für später sichern
- Forward-Erfinder Dr. Klein hilft: Wer sich vor ein paar Jahre den
Traum vom Eigenheim verwirklicht hat, hat sein
Baufinanzierungsdarlehen bei Weitem nicht zum Zins-Höchststand
aufgenommen. Doch von den immer noch historisch niedrigen Zinssätzen
hätte damals niemand auch nur zu träumen gewagt. Wohl dem, dessen
langfristige Zinsbindung demnächst ausläuft oder dessen Darlehen
bereits fast zehn Jahre läuft. Denn hier bietet sich die Chance,
schon bald zu den aktuellen Mini-Zinsen ein Anschlussdarlehen
abzuschließen. So lässt sich Monat für Monat viel Geld sparen bzw.
alternativ der Zeitraum bis zur Schuldenfreiheit deutlich verkürzen -
und das schon Jahre vor Auslaufen der Zinsbindung des bisherigen
Darlehens.
Wer Mitte 2007 ein Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung
und 2,0 Prozent anfänglicher Tilgung über 150.000 Euro zu 5,2 Prozent
aufgenommen hat, zahlt dafür seitdem jeden Monat rund 900 Euro für
Zins und Tilgung. Wer aktuell das gleiche Darlehen zu 1,2 Prozent
aufnimmt, zahlt im Monat nur gut 400 Euro - und damit deutlich
weniger als die Hälfte. "Wer möchte da nicht zum aktuellen
Niedrigzins umfinanzieren?", fragt sich auch Stephan Gawarecki,
Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co. AG. Ließen
sich doch monatlich fast 500 Euro sparen oder aber durch eine höhere
Tilgung die Zeit bis zur Schuldenfreiheit praktisch halbieren. "Wer
sich die monatliche Belastung von z.B. 900 Euro aus unserem Beispiel
weiterhin leisten kann und möchte, hat beim aktuellen Zinsniveau die
Möglichkeit, die Tilgung von 2,0 auf 6,0 Prozent zu verdreifachen",
erklärt Gawarecki. "So lässt sich die Zeit bis zur Schuldenfreiheit
der Immobilie halbieren!" Denn während ein Darlehensnehmer bei 2,0
Prozent Tilgung mehr als 30 Jahre zur Abtragung seines Schuldenbergs
benötigt, ist dies bei 6,0 Prozent Tilgung bereits nach knapp 15
Jahren geschafft.
Umfinanzierung - aber wann und wie?
Darlehensnehmer, deren Zinsbindung in den nächsten Monaten
ausläuft, sollten sich so oder so kurzfristig mit dem Thema
Anschlussfinanzierung beschäftigen. Zwar ist die Bank, bei der das
Darlehen aktuell läuft, gesetzlich verpflichtet, ein Angebot für ein
weiterführendes Darlehen - eine sogenannte Prolongation - zu machen.
Doch bieten sich bei einer Umschuldung, also dem Wechsel zu einem
anderen Darlehensnehmer, häufig bessere Konditionen. Freilich fallen
bei solch einem Darlehensgeberwechsel Kosten z.B. für die Änderung im
Grundbuch an. Doch einerseits übernehmen die neuen Darlehnsgeber
diese teilweise. Andererseits gleicht der über Jahre günstigere
Zinssatz die einmaligen Wechselkosten meist schon nach wenigen
Monaten aus. "Am besten lassen Sie sich von einem unabhängigen
Vermittler, der viele unterschiedliche Darlehensgeber ad hoc
vergleichen kann, beraten", empfiehlt der Dr.-Klein-Vorstand.
Doch auch für Baufinanzierungen, deren Zinsbindung noch mehrere
Jahre läuft, gibt es Möglichkeiten, von den aktuellen Zinsen zu
profitieren. Dabei muss zwischen zwei - bzw. eigentlich drei -
Konstellationen unterschieden werden.
Konstellation 1: Das langfristige Darlehen wurde vor weniger als
fünf Jahren abgeschlossen
Ein Darlehen mit einer Zinsbindung von zehn Jahren oder mehr wurde
vor weniger als fünf Jahren abgeschlossen? Dann heißt es leider, die
Zähne zusammenzubeißen und abzuwarten, bis mindestens die ersten fünf
Jahre nach Vertragsabschluss abgelaufen sind. Alternative wäre, den
Vertrag vorzeitig aufzulösen. Doch selbst wenn sich der
Darlehensgeber darauf einlässt, steht ihm eine
Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese ist in aller Regel so hoch,
dass sich dieser Schritt finanziell nicht lohnt.
Konstellation 2: Das Darlehen wurde vor mehr als fünf Jahren
abgeschlossen
Hier müssen zwei Unter-Varianten unterschieden werden. Läuft das
Baudarlehen seit mehr als fünf Jahren und haben Sie eine zehnjährige
Zinsbindung vereinbart, können Sie sich mit einem Forward-Darlehen
sofort die aktuellen Zinsen für den Zeitpunkt des Auslaufens Ihrer
Zinsbindung sichern. Beim Forward-Darlehen - Mitte der 1990er Jahre
übrigens im Hause Dr. Klein entwickelt und heute ein Standardprodukt
- sichert sich der Kunde also heute die aktuell niedrigen Zinsen für
einen Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt. Forward-Darlehen können
bis zu 60 Monate im Voraus abgeschlossen werden. Für die Zeit
zwischen Vertragsabschluss und Auszahlungsdatum werden pro Monat
durchschnittlich 0,02 Prozent Forward-Aufschlag fällig, die zum
aktuell gültigen Zinssatz hinzugerechnet werden. Viele Banken bieten
allerdings eine sogenannte "bereitstellungszinsfreie Zeit" von
meistens sechs, teilweise sogar zwölf Monaten. In dieser Zeit fällt
dann der Forward-Aufschlag nicht an.
"Ihr Darlehen läuft seit mehr als fünf Jahren, Sie haben aber
damals eine Zinsbindungsfrist von mehr als zehn Jahren abgeschlossen?
Auch kein Problem", beruhigt Gawarecki. Denn nach Paragraph 489 BGB
kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren seit
Vollauszahlung jede langfristig abgeschlossene Baufinanzierung unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen -
unabhängig von einer ursprünglich länger vereinbarten
Zinsfestschreibung. So ist auch in der zweiten Unter-Variante die
frühzeitige Anschlussfinanzierung mit einem Forward-Darlehen möglich.
Grund genug, sich von einem unabhängigen
Baufinanzierungs-Spezialisten mehrere Angebote rechnen zu lassen.
"Dass Sie hier beim "Erfinder" des Forward-Darlehens in besten Händen
sind, hat Mitte Mai erst wieder das Handelsblatt in seinem Vergleich
von fast 40 Anbietern von Forward-Darlehen gezeigt", freut sich der
Dr.-Klein-Vorstand.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.goo.gl/VTMVrW
Ãœber Dr. Klein
Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für
Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu
allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung.
Ãœber das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 600
Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954
ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen
Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen
Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten
Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und
zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte
Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen
zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den
Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen 2014 u.a. von
Springer-Fachmedien als "vorbildlicher Finanzvertrieb" und von n-tv
mit dem "Deutschen Fairnesspreis" ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine
100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten
internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.
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