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CLLB Rechtsanwälte berichten: CPA Capital Partners AG – Solarpark 40025 Imola Gehen die Erwerber der Photovoltaikanlage leer aus?

ID: 1223863

Berlin, 11.06.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich meldet, lassen immer mehr Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater aufgrund des Erwerbs von Photovoltaikanlagen der CPA Capital Partners AG prüfen.

(firmenpresse) - Berlin, 11.06.2015: Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich meldet, lassen immer mehr Anleger etwaige Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater aufgrund des Erwerbs von Photovoltaikanlagen der CPA Capital Partners AG prüfen.
Im Jahr 2010 und 2011 hat die CPA Capitals Partners AG netzgekoppelte Photovoltaikanlagen – Solarpark 40025 Imola/Italien – vertrieben und hierfür Anleger geworben. In vielen Fällen ist von den jeweiligen Beratern den Anlegern die Sicherung ihres investierten Kapitals versprochen worden. Doch die für einen Zeitraum von 18 Jahren zugesicherten Pachtzinszahlungen blieben schon nach kurzer Zeit aus. Nachdem die CPA Capital Partners AG im Jahr 2012 noch die Formumwandlung beschlossen hatte, musste die Gesellschaft im Jahr 2013 Insolvenz anmelden. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte bereits am 06.02.2014.
Gegen die Initiatoren und Hintermänner dieser Anlage ist augenscheinlich Strafanzeige erstellt worden. Es steht der Vorwurf im Raum, dass es sich um ein sog. „Schneeballsystem“ handelt. Auch ist bekannt geworden, dass erworbene Anlagen zum Teil gar nicht errichtet wurden.
Dennoch ist der Anleger nicht schutzlos. Es ist zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Anlagevermittler oder –berater bzw. Vertriebspartner der Gesellschaft insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen. Denn die Berater haften auf Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Anlageberater ihren Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind“, so Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer von CLLB Rechtsanwälte. „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anlageberater verpflichtet, die konkreten Anlageziele des Anlegers sowie seine individuelle Risikoneigung bei einer Empfehlung zu beachten. Er macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dieser Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Aufgrund der von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe, hat der Berater vollständig und ausführlich über die bestehenden Risiken der Anlage aufzuklären. Kommt er dem nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anleger.“ Die Anleger können für diese Fälle neben der Rückabwicklung auch Rückzahlung des investierten Kapitals geltend machen.




Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47,
10178 Berlin
Fon: +49 (0)30 288 789 6-0,
Fax: +49 (0)30 288 789 6-20
Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 11.06.2015 - 15:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwältin Ulrike Pfeifer
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 288 789 60

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.06.2015

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