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EANS-News: ams AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.
Juni 2015über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

ID: 1223903

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Aktienrückkauf

ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4

Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni
2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z
4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2
Abs 2 VeröffentlichungsV

In der ordentlichen Hauptversammlung der ams AG, Unterpremstätten,
wurde am 9. Juni 2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung folgender
Beschluss gefasst:

"Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 4
und Z 8 AktG, auf den Inhaber lautende Stückaktien der ams AG zu
erwerben, wobei der Anteil der gemäß dieser Ermächtigung zu
erwerbenden und der bereits erworbenen und von der ams AG noch
gehaltenen eigenen Aktien am jeweiligen Grundkapital mit 10% begrenzt
ist. Die Ermächtigung gilt für eine Dauer von 30 Monaten ab dem Tag
dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 09.12.2017. Der Gegenwert
(Erwerbskurs) je zu erwerbender Stückaktie darf den Betrag von CHF
1,-- nicht unterschreiten und den durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage nicht mehr als
30% überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse oder
außerhalb davon erfolgen, also auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand (in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat gemäß §§ 169-171 AktG) weiters:

a. eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,




leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden;
b. eigene Aktien zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen zu
verwenden;
c. eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- und Ausland zu verwenden;
d. das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien ohne
Nennbetrag, die auf Inhaber lauten, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz AktG ohne
weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat
ermächtigt wird, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen; und
e. für eine Dauer von fünf Jahren, nämlich bis 09.06.2020, eigene Aktien
gemäß § 65 Abs 1b AktG jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot oder auf jede andere gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, zu
veräußern, wobei der Vorstand auch über den Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeit entscheiden kann."

Unterpremstätten, im Juni 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor(at)ams.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: ams AG
Tobelbader Strasse 30
A-8141 Unterpremstaetten
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Datum: 11.06.2015 - 14:05 Uhr
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