(ots) -
Erhöhungen der Grunderwerbsteuer belasten Immobilienkäufer - Heute
fiel die endgültige Entscheidung des Landes Brandenburg, die
Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent anzuheben.
Gemeinsam mit dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg in Kürze den höchsten
Steuersatz innerhalb der Bundesrepublik - eine Entwicklung, die
Normalverdienern zunehmend den Immobilienkauf erschwert.
Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg verteuert sich ab Anfang Juli
um knapp ein Drittel, nachdem der Steuersatz seit Januar 2011
konstant geblieben war. Das Bundesland folgt damit dem Kurs des
Saarlands und Nordrhein-Westfalens, die beide jeweils zu Jahresbeginn
die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöhten. Schleswig-Holstein
verlangt bereits seit Januar 2014 den aktuellen Höchststeuersatz.
Im Zuge der Erhöhung kann das Land Brandenburg die in den letzten
Jahren kontinuierlich gestiegenen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer
voraussichtlich noch einmal deutlich steigern. Mit seiner
Entscheidung stellte sich der Landtag gegen die Kritik von
Wohnungsbau- und Immobilienverbänden, die negative Auswirkungen der
Steuererhöhung für die Altersvorsorge der Bundesbürger
prognostizieren. Ebenso wenig entspricht die Anhebung der
Grunderwerbsteuer den Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen,
flächendeckend erschwingliche Immobilienpreise und Baukosten zu
gewährleisten, wie es vom "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen"
seit Sommer 2014 angestrebt wird.
Grunderwerbsteuererhöhungen der Bundesländer reißen nicht ab
"Allein in den letzten anderthalb Jahren hat die Hälfte der
Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Die dadurch entstehenden
Zusatzkosten erschweren es Normalverdienern in den betroffenen
Bundesländern erheblich, Eigentum zu erwerben", vollzieht Michael
Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, den Trend der letzten
Monate und Jahre nach. "Wie deutlich die Grunderwerbsteuer im letzten
Jahrzehnt angestiegen ist, zeigt ein Vergleich des aktuellen
Höchstsatzes von 6,5 Prozent und des Steuersatzes in Bayern und
Sachsen. Diese beiden Bundesländer haben seit der Neuregelung der
Grunderwerbsteuer im Jahr 2006 keine Steuererhöhung durchgeführt. In
Brandenburg müssen Käufer künftig bei einem Immobilienkaufpreis von
150.000 Euro 9.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern und
Sachsen sind es im gleichen Fall nur 5.250 Euro - die
Grunderwerbsteuer hat sich also in den letzten zehn Jahren in einigen
Bundesländern fast verdoppelt."
Baufinanzierungsmakler können ihre Kunden im Idealfall bereits bei
den ersten Kalkulationen vor einem Immobilienkauf unterstützen. Es
sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die gesamten
Kaufnebenkosten inzwischen auf durchschnittlich zehn bis 15 Prozent
der Kaufkosten belaufen und die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen
Teil zu diesen Kosten beiträgt. "Mit diesen klaren Vorgaben sollen
potenzielle Immobilienkäufer keinesfalls von vornherein abgeschreckt
werden - davon ausgehend kann aber realistisch errechnet werden,
welche Immobilie sich der den jeweilige Kunde leisten kann." ergänzt
Michael Neumann.
Hier finden Sie die Pressemitteilung:www.goo.gl/7oQPEh
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der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool GmbH ihren Maklern
ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und
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