PresseKat - Dött/Gebhart: Koalition macht Weg für modernes Wertstoffgesetz frei

Dött/Gebhart: Koalition macht Weg für modernes Wertstoffgesetz frei

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(ots) - Eckpunkte für mehr Umweltschutz und nachhaltige
Marktwirtschaft vereinbart

Am heutigen Freitag haben sich die zuständigen Berichterstatter
auf Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz geeinigt. Hierzu erklären die
umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Thomas
Gebhart:

"Wir haben mit der heutigen Einigung über gemeinsame Eckpunkte den
Weg für ein modernes Wertstoffgesetz freigemacht. Dieses wird ein
Meilenstein für mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung sein.
Künftig sollen Verpackungen gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen
aus Metall und Kunststoff gesammelt werden. Die Sortierung des
Hausmülls wird für den Bürger einfacher. Ob die Wertstoffe im gelben
Sack, in einer Wertstofftonne oder auf einem Wertstoffhof erfasst
werden, entscheidet die Kommune. Durch höhere Recyclingquoten sollen
mehr wertvolle Rohstoffe aus Abfällen zurückgewonnen werden.

Das marktwirtschaftliche Prinzip der Produktverantwortung, das
unser damaliger Umweltminister Klaus Töpfer mit der
Verpackungsverordnung eingeführt hat, wird nun substantiell
weiterentwickelt. Künftig sollen diejenigen, die Produkte aus Metall
und Kunststoff in Verkehr bringen, auch für deren Entsorgung
verantwortlich sein. Die Entsorgungskosten dieser Produkte sind somit
nicht mehr Teil der Müllgebühren, sondern werden Teil des
Verkaufspreises.

Die Sammlung der Wertstoffe soll über Ausschreibungen vergeben
werden. Das Entsorgungssystem bleibt wettbewerblich organisiert, um
eine effiziente Entsorgung zu niedrigen Kosten zu gewährleisten. Nach
intensiven Verhandlungen und der nun erfolgten Verständigung mit dem
Koalitionspartner erwarten wir, dass das Bundesumweltministerium auf
Grundlage dieser Eckpunkte zügig einen Gesetzentwurf vorlegt."





Hintergrund:

Folgende konkrete Eckpunkte sind jetzt mit dem Koalitionspartner
als Arbeitsgrundlage für den Gesetzentwurf vereinbart:

- Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller
und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus
Kunststoff, Metall und Verbunden

- Ökologisch anspruchsvolle Verwertungsanforderungen durch höhere,
dynamische Recyclingquoten und nach Recycling-Fähigkeit
gestaffelte Lizenzentgelte

- Gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen

- Errichtung einer zentralen Stelle mit umfangreichen
Kontrollbefugnissen zur Stabilisierung des Entsorgungssystems

-Stärkung der Kommunen als direkte Ansprechpartner vor Ort

o Möglichkeit zur Festlegung der Struktur der Sammlung
o Festlegung von Vorgaben für die Abstimmung mit den dualen
Systemen
o Möglichkeit der Anschaffung eigener Behälter für die
Wertstoffsammlung. Diese Regelung darf nicht zu unzulässigen
Wettbewerbsverzerrungen führen

- Fortsetzung des wettbewerblich organisierten Systems der
Entsorgung

- Bestandsschutzregelungen für getätigte private und öffentliche
Investitionen



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Datum: 12.06.2015 - 09:48 Uhr
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