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Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz - Bundesinnenminister de Maizière: 'Wichtiger Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in unserem Land'

ID: 1224388

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Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

"Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der Inneren Sicherheit in unserem Land. Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet."

Ebenfalls von Deutschen Bundestag angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz, der die wichtigsten Ergebnisse einer zu dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführten Sachverständigenanhörung umsetzt. Mit dem Änderungsantrag werden u.a. die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt, so etwa bei der Setzung allgemein verbindlicher Standards. Das frühzeitige Erkennen von Schadprogrammen in behördeninternen Netzen wird erleichtert. Zudem werden Hard- und Softwarehersteller bei der Abwehr von Cyberangriffen auf Kritische Infrastrukturen mit einbezogen.

Bundesinnenminister de Maizière lobte die konstruktive Debatte im parlamentarischen Verfahren und begrüßte den Änderungsantrag ausdrücklich: "Das Gesetz wird durch die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Ergänzungen noch besser. Insbesondere freue ich mich, dass wir auch bei der Sicherung der Regierungsnetze einen großen Schritt vorankommen."

Kontakt:


Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin

Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
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Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) abschließend beraten und mit großer Mehrheit angenommen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

"Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der Inneren Sicherheit in unserem Land. Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet."

Ebenfalls von Deutschen Bundestag angenommen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz, der die wichtigsten Ergebnisse einer zu dem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes durchgeführten Sachverständigenanhörung umsetzt. Mit dem Änderungsantrag werden u.a. die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt, so etwa bei der Setzung allgemein verbindlicher Standards. Das frühzeitige Erkennen von Schadprogrammen in behördeninternen Netzen wird erleichtert. Zudem werden Hard- und Softwarehersteller bei der Abwehr von Cyberangriffen auf Kritische Infrastrukturen mit einbezogen.





Bundesinnenminister de Maizière lobte die konstruktive Debatte im parlamentarischen Verfahren und begrüßte den Änderungsantrag ausdrücklich: "Das Gesetz wird durch die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten Ergänzungen noch besser. Insbesondere freue ich mich, dass wir auch bei der Sicherung der Regierungsnetze einen großen Schritt vorankommen."

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Datum: 12.06.2015 - 14:15 Uhr
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