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Gelten fürs Grillen auf öffentlichen Anlagen die gleichen
Versicherungsbedingungen wie zu Hause? Die DVAG nennt geeigneten
Versicherungsschutz und gibt Tipps für einen achtsamen Umgang mit
Grill und Feuer.
Das Grillen gehört zu den liebsten Hobbys der Deutschen. Im
vergangenen Jahr versammelten sich rund sieben Millionen Deutsche
mehrmals im Monat am Grill - so die Verbrauchs- und Medienanalyse
(VuMa). Wer keinen Garten hat, weicht gerne auf öffentliche Plätze
wie Grünanlagen oder Flussufer aus. Doch dies ist längst nicht
überall erlaubt. Wo gegrillt werden darf, entscheidet jede Stadt und
Kommune individuell. Zu erkennen sind öffentliche Grillplätze an
entsprechenden Hinweisschildern. Darüber hinaus erteilen die
Ordnungsämter oder die Internetseite der Stadt/Gemeinde vorab
Auskunft. Bleibt die Frage nach dem Versicherungsschutz auf
öffentlichen Plätzen: Was ist, wenn Menschen sich verletzen oder
Sachschaden entsteht? "Beim Versicherungsschutz macht es keinen
Unterschied, ob daheim oder auf öffentlichen Grillplätzen gegrillt
wird", sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Kommt es zu einem Unfall, federt der passende Versicherungsschutz
mögliche Folgekosten ab. "Voraussetzungen sind angemessenes Verhalten
und ein achtsamer Umgang mit dem Feuer", so die DVAG. Die Experten
erklären, welche Versicherung wann greift und geben Tipps zum
sicheren Grillen.
Private Haftpflichtversicherung bei Ansprüchen Dritter
Verletzt sich beim gemeinsamen Grillen einer der Gäste oder dessen
Eigentum wird beschädigt, trägt die private Haftpflichtversicherung
in der Regel die Kosten. Eine Ausnahme: "Die Kosten werden nicht
übernommen, wenn nachweislich 'vorsätzlich' gehandelt wurde. Mit
anderen Worten: eine mögliche Gefahr mit Willen und Wissen in Kauf
genommen wurde", erklären die DVAG-Experten. Das kann zum Beispiel
der Fall sein, wenn Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus zum
Einsatz kamen. Der übermäßige Konsum von Alkohol kann ebenfalls den
Versicherungsschutz beeinträchtigen. Grundsätzlich gilt: Wird an
nicht zugelassenen Orten gegrillt, droht ein Bußgeld. Dafür kommt die
private Haftpflichtversicherung nicht auf.
Private Unfallversicherung bei eigenen Verletzungen
Verletzt sich jemand während des Grillens selbst, kommt nicht die
gesetzliche Unfallversicherung zum Tragen. "Das Grillen zählt zum
Freizeitvergnügen und damit greift im Falle einer selbst verursachten
Verletzung die private Unfallversicherung", erläutern die
DVAG-Experten. Auch hier können übermäßiger Alkoholkonsum oder
vorsätzliches Verhalten den Versicherungsschutz schmälern oder gar
ganz aufheben.
Verhaltenstipps für das Grillen an öffentlichen Plätzen
- Informieren Sie sich vorab über zugelassene Grillplätze
- Sorgen Sie für einen sicheren Stand Ihres Grills
- Stellen Sie Ihren Grill nicht zu dicht an Wäldern oder
Sträuchern auf
- Suchen Sie eine windgeschützte Stelle für Ihren Grill
- Verzichten Sie auf Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin
- Lassen Sie nach dem Grillen Kohle und Grill abkühlen
- Nehmen Sie nach dem Grillen sämtliche Abfälle mit - auch die
abgekühlte Kohle
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