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Fundierte Beratungsangebote zur Arbeitssicherheit bei Gießerei-Fachmesse GIFA
Fachleute von Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und Fachbereich Holz und Metall (FBHM) informieren vor Ort
Glühendes Metall, sprühende Funken, fliegende Metallspäne und schwere Gusseisenteile - Beschäftigte in Metallgussbetrieben sind hohen Arbeitsbelastungen und vielen Unfallgefahren ausgesetzt. Welche adäquaten Schutzmaßnahmen dagegen getroffen werden können oder wie man Belastungen ausgewogen gestalten kann - dies und vieles mehr erfahren Besucherinnen und Besucher der Internationalen Gießerei-Fachmesse (GIFA) am Stand der BGHM und dem FBHM. Die Fachleute des Messeteams informieren vom 16. bis 20. Juni 2015 in Halle 13, Stand B 32, zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Von Informationen über die richtige Persönliche Schutzausrüstung (PSA), über Details zur vorschriftsgemäßen Gießpfannensichtprüfung bis hin zu Beratungen zum umfassenden Hautschutz im Betriebsalltag.
Gefährdungsbeurteilungen richtig durchführen
Arbeitssicherheit beginnt bereits bei der Analyse gesundheitlicher Risiken von Arbeitsbedingungen. Diese Risiken müssen Arbeitgeber systematisch in eine Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Ergibt sich aus dieser Analyse Handlungsbedarf, so sind Maßnahmen durchzuführen, wie Substitutionsprüfung, Umsetzung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Was unter diesen Einzelmaßnahmen konkret zu verstehen ist, erläutern die Fachleute am BGHM-Messestand im persönlichen Gespräch.
Schutzeinrichtungen an Maschinen
Ein weiteres Beratungsangebot ist das Thema "Sicherheitseinrichtungen an Maschinen", das anhand eines Exponates veranschaulicht wird. "Es gibt Unfälle, die auf Maschinendefizite zurückzuführen sind und es gibt verhaltensbedingte Unfälle", erklärt Ralf Kesselkaul, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Maschinen, Anlagen und Fertigungsautomation des FBHM. "Verhaltensbedingte Unfälle haben oft ihre Ursache in den Unzulänglichkeiten der Maschinenbedienung und -gestaltung. Die EG-Maschinenrichtlinie hilft diese Defizite zu überwinden", sagt der Fachmann. Anhand des mobilen Lehrsystems mit vier funktionsfähigen Sicherheitssystemen informieren die BGHM-Fachleute auf der GIFA, worauf ihre rund 163.000 metallver- und -bearbeitenden Mitgliedsunternehmen besonderes Augenmerk legen müssen und sensibilisieren für das richtige Verhalten beim Umgang mit Maschinen. Darüber hinaus erfährt der Messebesucher am BGHM-Stand, welche Anforderungen vor Inverkehrbringen und Inbetriebnahme einer Maschine zu erfüllen sind.
Hautschutz erlernen
Neben einer richtigen Maschinenbedienung ist auch der wirksame Schutz des menschlichen Körpers wichtig. Da Hautkrankheiten zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen zählen, bieten die Fachleute am BGHM-Messestand hierfür eine spezielle Beratung an. Die Haut ist bei Arbeiten in der Metallbranche viel-fältigen Belastungen ausgesetzt und kommt dort mit typischen Arbeitsstoffen, wie Lacken, Lösemitteln oder Kühlschmierstoffen in Kontakt. Dadurch wird das Organ bei ungenügendem Schutz belastet und geschädigt. Zu trockene, spannende oder schuppende Haut kann ein erstes Anzeichen einer beginnenden Erkrankung sein. Am BGHM-Stand können mit einer Kamera Nahaufnahmen der Hautoberfläche aufgenommen und stark vergrößert auf einem Monitor betrachtet werden. Die Präventionsfachleute der BGHM beantworten dabei Fragen zum jeweiligen Hautzustand und zeigen auf, welche Stellen beim Eincremen häufig vergessen werden. Wer sich nach den Informationsgesprächen zu Hause oder im Unternehmen noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen will, erhält am Stand Flyer und Broschüren.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben - Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM den Versicherungsschutz von über 4,5 Mio. Beschäftigten in den mehr als 214.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.