PresseKat - Lucke: Urteil des EuGH ist eine Provokation und Demütigung des Bundesverfassungsgerichts

Lucke: Urteil des EuGH ist eine Provokation und Demütigung des Bundesverfassungsgerichts

ID: 1225742

(ots) - Einen massiven Konflikt zwischen dem
Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof sieht
AfD-Bundessprecher Bernd Lucke aufgrund des soeben ergangenen
EuGH-Urteils, das der EZB den Ankauf von Staatsanleihen erlaubt. "Das
Bundesverfassungsgericht hat explizit gesagt, dass der sog.
OMT-Beschluss der EZB nicht vom Mandat der EZB gedeckt sein dürfte",
erinnerte Lucke. "Das steht unmittelbar im Widerspruch zum heutigen
Urteil des EuGH. Um es noch deutlicher zu sagen: Das Urteil des EuGH
ist eine Provokation und Demütigung des Bundesverfassungsgerichts.
Dessen Rechtsauffassung wird vom Tisch gewischt, als sei sie eine
untaugliche Lehrlingsarbeit."

Lucke wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die
Zulässigkeit von Staatsanleihenkäufen der EZB an drei "im Prinzip
unerfüllbare" Bedingungen geknüpft habe: Staatsanleihenkäufe dürften
die Konditionalität der bestehenden Rettungsprogramme nicht
unterlaufen, sie müssten volumenmäßig begrenzt sein und sie dürften
die Zinssätze auf den Märkten nicht beeinflussen. "Das OMT-Programm
und noch viel mehr das neue Programm zum Quantitative Easing (QE)
verstoßen aber eindeutig gegen diese Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts", so Lucke. "Die EZB kauft derzeit
monatlich Staatsanleihen für 60 Mrd Euro und sie hat sich nicht
festgelegt, wann sie damit aufhören wird. Also ist das
Programmvolumen unbegrenzt. EZB-Präsident Draghi hat mehrfach darauf
hingewiesen, dass durch diese Aufkäufe die ZInsen deutlich gesunken
sind. Das schadet allen Spareren und künftigen Rentnern. Es
erleichtert aber den überschuldeten Staaten, weitere Schulden
aufzunehmen und unterläuft damit klar die Rettungsprogramme."

Lucke folgerte: "Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts
handelt die EZB eindeutig jenseits ihrer Kompetenzen. Der Bundestag




und die Bundesregierung müsste unverzüglich dagegen einschreiten. Der
EuGH hingegen deckt die Vertragsüberschreitung zumindest im Bereich
des OMT-Programms und führt damit einen gravierenden
Verfassungskonflikt mit dem höchsten deutschen Gericht herbei." Lucke
verwies darauf, dass die AfD eine eigenständige Verfassungsbeschwerde
gegen das neue QE-Programm der EZB einreichen wird. "Dieser Konflikt
muss jetzt ausgefochten werden. Unsere Klage wird dem
Bundesverfassungsgericht Gelegenheit geben, klar gegen den
Europäischen Gerichtshof Stellung zu beziehen. Das ist auch dringend
nötig, denn in diesem zentralen Bereich europäischer Politik kann
Deutschland nicht einfach nachgeben und Vertragsbrüche dulden. Der
EuGH ist nicht an das Grundgesetz gebunden, aber die deutschen
Verfassungsorgane sind dies und das soll auch so bleiben."



Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
Email: christian.lueth(at)alternativefuer.de


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Datum: 16.06.2015 - 12:19 Uhr
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