Bauamt will Zweitwohnungen auf Sylt verringern
(firmenpresse) - Diese Nachricht hat auf Sylt eingeschlagen: Die Gemeinde Sylt will B-Pläne so ändern, dass Käufer von Sylter Immobilien gezwungen werden können, Dauer- statt Zweitwohnungen einzurichten (wir berichteten). Info für Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen
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Immobilienbesitzer befürchten Eingriffe in ihre Eigentumsrechte und eine massive Entwertung ihrer Grundstücke. Viele Sylter Bürger und auch Politiker dagegen begrüßen die Pläne, sprechen sogar von einer längst überfälligen Maßnahme, um ein weiteres Ausbluten der Insel zu verhindern (siehe unten). So sieht es auch ein Morsumer, der von der Neuregelung betroffen wäre.
Björn Nielsen wohnt mit Frau und Kindern in einem Ende der 1990er Jahre gebauten Reetdachhaus direkt an westlichen Ende des jetzt zur Überplanung anstehenden Gebietes Osterende. In dem historischen, zirka 150 Jahre alten Hausteil nebenan leben seine Eltern, außerdem vermieten die Nielsens eine Wohnung an Feriengäste – eine typische Situation im Sylter Inselosten. Das weitläufige Grundstück mit Blick über die Wiesen Richtung Deich und Wattenmeer ist seit Generationen im Besitz der Familie. Sollte sich Nielsen dazu entscheiden, das millionenschwere Anwesen zu verkaufen, würde nach Inkrafttreten des neuen B-Plans Folgendes passieren: Sobald der Käufer das Gebäude baulich verändern will, schreitet das Bauamt ein: Der Käufer müsste dann 40 Prozent der Geschossfläche für Dauerwohnzwecke verwenden. Und in den restlichen 60 Prozent dürfte er sich keine Zweitwohnung einrichten – denn das Haus liegt in einem Sondergebiet, in dem die Neubildung von Zweitwohnungen ausgeschlossen ist. Einzig, wenn der Käufer das Haus als Erstwohnsitz nutzen kann, kommt er um den Bau von Dauerwohnungen herum.
Allerdings gilt dieses Beispiel nicht pauschal – das betreffende Haus muss beispielsweise eine gewisse Mindestgröße aufweisen, damit die 40-Prozent-Regelung greift. „Es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung“, sagt Inselbaumeister Martin Seemann. Für Nielsen und andere Sylter Hausbesitzer in der gleichen Situation bedeutet das: Durch diese Umstände sinkt der Wert ihrer Grundstücke.
Nielsen stört das nicht. Im Gegenteil: Dass endlich etwas getan wird gegen immer mehr Häuser in seiner Straße Uasterjen, die nur wochenweise im Jahr bewohnt sind, findet der auch in der Wählergemeinschaft „Die Insulaner“ aktive Sylter richtig, ja dringend notwendig. „Das hätten wir schon vor 20 Jahren anschieben sollen. Von den zirka 50 Gebäuden hier gehören nur noch knapp zehn ständigen Einwohnern.“
Wirklich ändern werde sich in Osterende wohl eher nichts, so Nielsen, aber die Neuregelung habe eine Signalwirkung für andere Ortsteile und sei als deutliches Zeichen der Sylter nach außen ganz wichtig. „Dadurch werden die Marktpreise nach unten korrigiert, das Kaufinteresse lässt nach“, hofft Nielsen. „Es ist ja Wahnsinn, dass hier sechs, acht oder gar zwölf Millionen für ein Grundstück gezahlt werden.
Die neuen Bestimmungen würden zwar sogar seine Kreditwürdigkeit mit dem Grundstück als Sicherheit mindern, sagt Nielsen,doch auf die Seite der Kritiker schlagen werde er sich nicht: „Weil ich von der Neuregelung selbst betroffen bin und auch mein Grundstück dadurch deutlich an Wert verliert, habe ich keinerlei Mitleid für andere.“
Weniger offen für die neue Regelung als Hausbesitzer Nielsen geben sich die insularen Immobilienmakler: Für „totalen Unsinn“ hält Reinhold Riel die 40-Prozent-Regelung. „Wer ein Luxushaus im Millionenbereich am Keitumer Watt hat, vermietet nach Umbauten sicher keinen Teil als Dauerwohnung. Dann wird eben einfach die Oma mit erstem Wohnsitz angemeldet“, sagt der Westerländer Immobilien-Experte. Riel fordert, dass endlich das Misstrauen zwischen Politik, Verwaltung und Investoren beseitigt wird. „Wir sollten uns alle an einen Tisch setzen und und nach Wegen suchen, die Probleme verstärkt mit freifinanzierten Wohnungen zu lösen.“
 
Auch für Peter Peters geht die 40-Prozent-Regelung in eine völlig falsche Richtung. „Politiker, die meinen, das wäre jetzt die Lösung der Wohnungsmisere auf der Insel, tun nicht wirklich etwas dagegen, sondern feiern nur sich selbst“, sagt der Sylter Immobilienkaufmann . „Mit Protektionismus kann der Wohnungsmarkt nicht geregelt werden. Besser sei eine Quote wie in der Schweiz: „Da wird jedes Jahr neu festgelegt, wie viel an Dauer, Ferien- und Zweitwohnraum in einer Region erlaubt ist.“ Ein weiterer Immobilienmakler, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ist davon überzeugt, dass die Sylter Kommunalpolitiker mit dieser Regelung vor allem die Insulaner schädigen, die ihr Haus verkaufen müssen: „Die kriegen dann weniger Geld für ihr Gebäude – gerecht ist das auch nicht.“
In der insularen Baubranche sieht man die Sache nicht so eng – sie glaube nicht, dass die 40-Prozent-Regelung gerichtsfest sei, so eine Mitarbeiterin eines Sylter Bauunternehmens. Und deshalb sorge sie sich auch nicht, dass ihrer Firma künftig die (Um-)bau-Aufträge ausgehen.
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