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Versorgungswerk MetallRente geht mit eigener EMI-Rente an den Start / Gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz ergänzen

ID: 1226252

(ots) - Die gesetzlichen Leistungen zur
Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Berufsunfähigkeitsschutz
gibt es für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor Armut. Sie
erreicht im Durchschnitt nur das Niveau der Grundsicherung. Um den
Beschäftigten den notwendigen zusätzlichen Schutz zu ermöglichen,
stellt das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie ab 1.
Juli 2015 eine private Erwerbsminderungsversicherung bereit, die
MetallRente.EMI (MR.EMI).

Die Einführung der MetallRente.EMI diene zwei wichtigen Zielen, so
MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch: "Alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer brauchen Zugang zu bedarfsgerechtem
Invaliditätsschutz und es muss verhindert werden, dass
Erwerbsminderung in die Armutsfalle führt". Die MetallRente.EMI biete
eine wirksame Ergänzung staatlicher Leistungen und ihr Bedingungswerk
orientiere sich eng an der gesetzlichen Rentenversicherung. Die
Beschäftigten könnten damit auf der staatlichen Versorgung aufbauen
und sie wirksam ergänzen. Praktisch bedeute das: Man muss nur die
Differenz zur gesetzlichen EMI-Rente versichern.

Auf eine Berufsgruppendifferenzierung wird bewusst verzichtet und
nicht zwischen gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen Berufen
unterschieden. Es gibt einen Tarif für alle. "Damit steuern wir auch
bewusst gegen den Trend zu hochgezüchteten BU-Versicherungen, die von
Beschäftigten in risikoträchtigeren Berufen kaum noch finanzierbar
sind. Mit der MetallRente.EMI ermöglichen wir allen eine
kostengünstige ergänzende Erwerbsminderungsrente", betont
MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch.

Die MetallRente.EMI wird in zwei Varianten angeboten: als
Basisabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen (MR.EMI Smart)
und einer versicherbaren Rente bis 300 Euro und als Rente mit




flexibler Leistungshöhe bis zu 5.500 Euro (MR.EMI Plus). In Anlehnung
an die gesetzliche Regelungen gibt es eine halbe und eine volle
EMI-Rente, die auch bei "verschlossenem Arbeitsmarkt" gezahlt wird,
falls erwerbsgeminderten Beschäftigten kein Arbeitsplatz angeboten
werden kann, der dem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden
entspricht. Ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird dabei von der
gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt - die MetallRente leistet
dann in den entsprechenden Fällen.

Vertragspartner des Versorgungswerks sind grundsätzlich die
einzelnen Beschäftigten. Beziehen sie das Angebot direkt über ihre
Firma, profitieren sie von vereinfachten Gesundheitsfragen. Wenn
Arbeitgeber und Betriebsrat zusätzlich mittels Betriebsvereinbarung
alle arbeitsfähigen Arbeitnehmer einer Firma über das Angebot zur
Arbeitskraftabsicherung absichern, kann komplett auf die
Gesundheitsfragen verzichtet werden. Auch für den Arbeitgeber bietet
MetallRente.EMI Vorteile: Er spart durch den Privatvertrag
Verwaltungsaufwand, trägt keine Haftungsrisiken und bietet seinen
Beschäftigten trotzdem tarifvertragskonformen Invaliditätsschutz an.

Wie schon bei der MetallRente Berufsunfähigkeitsversicherung wurde
Swiss Life auch für die MetallRente.EMI als Konsortialführer
beauftragt.

Ãœber MetallRente:

MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung der beiden
großen Sozialpartner Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Das
Versorgungswerk stellt Angebote für die betriebliche und private
zusätzliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von
Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Hinterbliebenen bereit. Dem
Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die
Stahlindustrie und die Branchen Textil sowie Holz und Kunststoff
angeschlossen.



Pressekontakt:
MetallRente GmbH
Bettina Theek, Presse / Öffentlichkeitsarbeit,
Rotherstraße 7, 10245 Berlin,
Tel.: 030 / 20 65 85 81,
E-Mail: bettina.theek(at)metallrente.de,
http://www.metallrente


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Datum: 17.06.2015 - 10:31 Uhr
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