(ots) - Nach dem Maskenmann-Urteil des
Landgerichts Frankfurt (Oder) wollen jetzt auch zwei der vier Opfer
Revision einlegen.
Die Anwälte der Unternehmer-Ehefrau und ihrer erwachsenen Tochter
aus Bad Saarow teilten am Mittwoch dem rbb mit, das Rechtsmittel
vorsorglich nutzen zu wollen. Sie waren 2011 zweimal von dem Täter
angegriffen worden.
Trotz der Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft war
das Gericht nicht allen Forderungen der Nebenkläger gefolgt. So
wertete es den Angriff gegen die Frau mit einem Knüppel nicht als
versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung. Die
zwei Schüsse in Richtung der flüchtenden Tochter wurden nicht als
versuchter Mord, sondern als gescheiterter Entführungsversuch mit
Warnschüssen definiert.
Mit dem Revisionsantrag wolle man sich auch eine Tür zum
Bundesgerichtshof offen halten, erklärte Rechtsanwalt Manuel
Operhalsky. Er betonte aber, dass die Unternehmerfamilie insgesamt
über das Urteil froh sei.
Die Verteidigung hatte gleich nach dem Urteil am Freitag Revision
eingelegt.
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