On my way nennt Amazon seine neueste Zustellstrategie. Die Rechtsexperten von Trusted Shops raten von der Nachahmung dieser Idee jedoch ab
(PresseBox) - Amazon-Kunden lassen sich von Amazon als Paketauslieferer einspannen und werden dafür entlohnt. Die Gelegenheitsboten würden die Pakete in einem vorher benannten Ladengeschäft zur Auslieferung abholen. Die Zielsetzung ist klar: Amazon macht sich somit ein Stück weit unabhängiger von externen Zustell-Dienstleistern. Zumindest passt es in die Aktivitäten der vergangenen Monate. Zu nennen wären die Entwicklung von Zustelldrohnen oder der Aufbau einer eigenen Auslieferflotte.
On my way kann Millionen Euro kosten
In Deutschland sind vielleicht Amazon, Otto und Ebay die einzigen Unternehmen, die einen solchen Service finanziell stemmen könnten. Zumindest über einen gewissen Zeitraum. Denn der Service kann leicht Kosten in Millionenhöhe verursachen. Daher sollten sich Online-Händler diese Idee nicht zu Eigen machen, rät Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops.
Denn in Deutschland trägt der Händler, und nur der Händler, das Haftungsrisiko beim Paketversand an private Endkunden. Das bedeutet: Wenn die privaten Zusteller die Pakete behalten oder beschädigen, so muss der Shopbetreiber den Kaufpreis rückerstatten oder noch einmal liefern. Diese Kosten kann er natürlich anschließend vom Gelegenheitsboten zurückfordern, wenn dort etwas zu holen ist. In den wenigsten Fällen wird dies aber ohne Gerichtsprozess durchzusetzen sein und die kosten den Händler noch einmal bares Geld.
?Ich spreche gar nicht von gewerbsmäßigem Betrug, dem diese Idee Tür und Tor öffnet, sondern nur von üblichen Transportverlusten und -schäden, die nun einmal unvermeidlich sein werden. Daraus können für den Shopbetreiber Kosten entstehen, die das Unternehmen bedrohen können?, erklärt Dr. Föhlisch. ?Denn anders als professionelle Dienstleister sind Privatpersonen dagegen nicht versichert.? Neben der Übernahme des Transportrisikos durch den Händler, muss zudem sichergestellt sein, dass der Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger beweiskräftig festgehalten wird. ?Denn erst wenn der Kunde sein Paket in Empfang genommen hat, beginnen die Widerrufs- und Gewährleistungsfristen zu laufen?, so Dr. Föhlisch weiter.