(ots) - Im ersten Quartal 2015 haben in Deutschland
insgesamt knapp 835 000 Personen Elterngeld bezogen. Das Statistische
Bundesamt veröffentlicht damit erstmals Ergebnisse zu aktuellen
Leistungsbezügen aus der Bestandsstatistik zum Elterngeld. Von den
knapp 835 000 Leistungsbezügen im ersten Quartal 2015 gingen 88 %
(733 000) an Mütter und 12 % (knapp 102 000) an Väter.
Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der
sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil
der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese
Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge
für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden. Dies ist aktuell bei
Leistungsbezügen für Kinder des Geburtsjahres 2013 der Fall. Während
für 96,2 % der Kinder die Mütter Elterngeld bezogen haben, lag die
Väterbeteiligung bei 32,0 %. Beim Väteranteil an den
Leistungsbeziehern aus der Bestandsstatistik kommt - im Unterschied
zu der Väterbeteiligung - auch zum Tragen, dass nicht nur weniger
Väter als Mütter das Elterngeld beanspruchen, sondern dass Väter sich
darüber hinaus mehrheitlich für eine deutlich kürzere Bezugsdauer als
Mütter entscheiden.
Spitzenreiter beim Väteranteil im ersten Quartal 2015 war Berlin
mit 15,6 % männlichen Leistungsbeziehern, gefolgt von Sachsen (14,9
%), Sachsen-Anhalt (13,6 %) und Baden-Württemberg (13,5 %). Den
geringsten Väteranteil (8,5 %) gab es im Saarland.
In der Bestandsstatistik zum Elterngeld werden alle Angaben nach
dem jeweils aktuell bekannten Bearbeitungsstand erfasst, unabhängig
von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. So wird
die derzeit von den Eltern beantragte Bezugsdauer als sogenannte
voraussichtliche Bezugsdauer erhoben. Sie betrug im ersten Quartal
2015 bei Frauen durchschnittlich 11,8 Monate und bei Männern 4,3
Monate. Auch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs
über den gesamten Bezugszeitraum (Frauen: 741 Euro, Männer: 1 112
Euro) entspricht dem jeweils aktuellen Stand. Im Einzelfall können
sich verschiedene Angaben jedoch noch im Nachhinein ändern, wenn zum
Beispiel die spätere Aufnahme, Reduzierung oder Aufgabe einer
Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges im Erhebungszeitraum
noch nicht absehbar war.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
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