PresseKat - Einmal ist keinmal!

Einmal ist keinmal!

ID: 1226793

Diese Redewendung greift offensichtlich bei sexueller Belästigung, nicht jedoch beim Essen von einem Stück Bienenstich oder einer Frikadelle- wenn es um eine fristlose Kündigung geht.

(firmenpresse) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass einmal „Busengrapschen“ bei der Kollegin nicht zum Jobverlust führt, wenn der Mitarbeiter es hinterher aufrichtig bereut und eine Wiederholung nicht zu erwarten ist. Dann würde nach Auffassung des BAG eine Abmahnung ausreichen. Wer den Fall nachlesen möchte:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=17858

Es ist schon bemerkenswert, dass das BAG beim Essen eines Stücks Bienenstich eine fristlose Kündigung annimmt, während es beim unerwünschten Berühren des Busens bei einer Kollegin eine Abmahnung als ausreichend erachtet.

Ein Freibrief für die „Casanovas“ am Arbeitsplatz ist das Urteil dennoch nicht. Vielmehr muss im konkreten Fall abgewogen werden, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist oder nicht.

Die Kanzlei Dr. Ternick und Collegen prüft anhand der aktuellen Rechtsprechung, ob eine beabsichtigte Kündigung oder bereits ausgesprochene wirksam ist.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  MkG – Der neue Informationsdienst für junge Rechtsanwälte Fachanwalt für Immobilienrecht – die fehlende Spezialisierung?
Bereitgestellt von Benutzer: raernst1
Datum: 18.06.2015 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1226793
Anzahl Zeichen: 1223

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.06.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Einmal ist keinmal!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Dr. Ternick und Collegen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rücksendung der Ware kann teuer werden! ...

Schon seit dem 13.06.2014 gibt es ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie, welches die kommentarlose Rücksendung bestellter Waren nicht mehr als Widerruf nach § 355 BGB anerkennen könnte. So gibt es jedenfalls zahlreiche Auffassu ...

Keine Mautgebühren für solofahrende Sattelzugmaschinen ...

Es ist bekannt, dass nach § 1 Abs. 1 ABMG Mautpflicht für die Benutzung der Bundesautobahn mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden und deren zulässiges G ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Dr. Ternick und Collegen