(ots) - Unterstützung des Bundes ersetzt nicht die
Länderverantwortung
Am heutigen Donnerstag findet die Ministerpräsidentenkonferenz der
Länder mit der Bundeskanzlerin statt. Thema ist unter anderem die
Asyl- und Flüchtlingspolitik. Hierzu erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer und der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der Fraktion
Ingbert Liebing:
Stephan Mayer: "Die Länder halten einen wichtigen Schlüssel zur
Lösung der Flüchtlingssituation selbst in den Händen. Nach wie vor
ist nur ein Drittel der Asylantragsteller schutzberechtigt.
Abgelehnte Asylbewerber müssen deshalb durch die zuständigen Länder
zügig abgeschoben und Duldungen restriktiv gehandhabt werden. Die
Aufenthaltsbeendigung sollte möglichst direkt aus den
Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer erfolgen. So werden die
Kommunen konkret und nachweislich entlastet.
Je mehr Anreize die Länder für aussichtslose Asylanträge schaffen,
desto mehr belasten sie die Kommunen mit der Unterbringung und
Verpflegung von nicht Schutzberechtigten. Die Länder müssen deshalb
konkrete Zusagen für die Aufenthaltsbeendigung sowie für die
Schaffung weiterer Landeserstaufnahmeeinrichtungen geben. Anreize wie
die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber begünstigen
asylfremde Zuwanderung und sind kontraproduktiv.
In Zukunft müssen wir noch klarer unterscheiden zwischen denen,
die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben.
Die Forderung der Union, weitere Balkanstaaten zu sicheren
Herkunftsstaaten zu erklären, liegt auch im Interesse der Länder und
Kommunen. Es ist verantwortungslos, Flüchtlingen aus den
Balkanstaaten Hoffnungen zu machen - ebenso ist es verantwortungslos,
abgelehnte Asylbewerber nicht schnellstmöglich in ihre Heimatländer
zurückzuführen."
Ingbert Liebing: "Wir begrüßen, dass sich Bund und Länder auf
ihrem heutigen Treffen auf grundlegende Ziele und Maßnahmen zur
Verbesserung der Lage bei der Unterbringung und Betreuung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern verständigen wollen. Wichtig ist dabei
vor allem, dass es nicht nur um eine Aufstockung der finanziellen
Beteiligung des Bundes geht, sondern die Länder auch strukturellen
Änderungen positiv gegenüberstehen.
Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten für
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
erwarten wir, dass die Länder transparent darlegen, wie diese Mittel
verwendet werden. Entscheidend ist, dass die zusätzlichen Gelder des
Bundes tatsächlich vor Ort für die Aufnahme von Flüchtlingen
ankommen. Die Kommunen sind angemessen zu beteiligen. Das Geld darf
von den Ländern nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht
oder wie beispielsweise in Schleswig-Holstein zweckentfremdet zur
Finanzierung weiterer Lehrerstellen eingesetzt werden. Auch hier
müssen die Länder Zusagen einhalten und konsequent umsetzen."
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