(ots) - Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution
ist vorbei
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionspartner
am gestrigen Mittwoch mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf
einen Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Hierzu
erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Nach zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und dem
Koalitionspartner kann das Ministerium nun einen Gesetzentwurf auf
den Weg bringen, der es mit dem Schutz der Prostituierten vor
Fremdbestimmung ernst meint: Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber,
Anmeldepflicht für alle Prostituierten, Pflicht zur
Gesundheitsberatung und Kondompflicht sind nur einige der
durchgesetzten Maßnahmen. Zum Schutz der 18 bis 20-jährigen
Prostituierten gelten besondere Regeln: Sie müssen sich öfter bei der
Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen.
Da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis
gescheitert ist, waren sich CDU/CSU und SPD bei den
Koalitionsverhandlungen einig, dass der Prostitutionsmarkt in einer
Form geregelt werden muss, die der Organisierten Kriminalität weniger
Spielraum lässt und Fremdbestimmung in der Prostitution möglichst
verhindert. Denn Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in
besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch
diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig
sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für
diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese
nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht
nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch
den wirksamen Schutz durch den Staat.
Ein Prostitutionsschutzgesetz kann aber nur wirken, wenn es keine
Schlupflöcher gibt. Rockerbanden und Organisierte Kriminalität würden
sofort jede Umgehungsmöglichkeiten ausnutzen. Die Unionsfraktion
setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz nicht wieder nur gut
gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Deswegen achtet sie darauf ,
dass die Einfallstore für die Organisierte Kriminalität geschlossen
werden. Und deshalb wird der Entwurf nun mit entscheidenden
Änderungen und Konkretisierungen im Text auf den Weg gebracht.
Die Anmeldepflicht soll zukünftig für alle Prostituierte gelten -
ohne Ausnahmen. Bordellbetreibern, die Prostituierte ohne Anmeldung
arbeiten lassen, drohen empfindliche Strafen. Von der
Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen
bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe
nur auf Behörden zu übertragen ist. Und: CDU/CSU haben gegen
erheblichen Widerstand der SPD dafür gekämpft, dass die besondere
Altersgruppe der 18 bis 20 Jährigen sich im Rahmen der Anmeldepflicht
engmaschiger bei den Behörden vorstellen muss. Nicht - wie die
Kritiker behaupten - um sie repressiv zu kontrollieren, sondern damit
insbesondere diese Altersgruppe leichter und niedrigschwelliger im
direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie
braucht."
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